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Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

Schleswig/Berlin (DAV). Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Naviga­ti­ons­software aktuell ist. Wenn dies nicht der Fall ist und automatisch die Karten aktualisiert werden, dann muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. Darüber informiert die Deutsche Anwalt­auskunft mit Verweis auf ein Urteil des Schleswig-Holstei­nischen Oberlan­des­ge­richts vom 15. September 2011 (AZ: 16 U 140/10).

Ein Mobilfunk­nutzer schloss mit seinem Mobilfunk­an­bieter einen Vertrag, der auch die Nutzung des Internets einschloss. Die Kosten für diese ergaben sich aus Datenmenge und zeitlicher Nutzung. Der Tarif war so angelegt, dass er sich nur bei geringer Internet-Nutzung rechnete. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte das Unternehmen  dem Mann dann jedoch eine Summe von 11.498,05 Euro in Rechnung.

Wie sich heraus­stellte, war die Naviga­ti­ons­software des neuen Handys Schuld, die der Mann anlässlich einer Vertrags­ver­län­gerung günstig bei seinem Anbieter erworben hatte. Als der Kunde die Software auf dem neuen Mobiltelefon instal­lierte, startete automatisch eine Aktuali­sierung des vorhandenen Karten­ma­terials, die mehrere Stunden dauerte.

Als der Kunde den Rechnungs­betrag nicht zahlte, klagte das Unternehmen.

Ohne Erfolg. Der Mobilfunk­an­bieter habe seine vertrag­lichen Pflichten verletzt, entschieden die Richter. Er habe seinem Kunden, ohne ihn vor der Kostenfalle zu warnen, ein Mobiltelefon verkauft, das im Rahmen der Instal­lation der Naviga­ti­ons­software eine kosten­pflichtige automatisch startende Karten­ak­tua­li­sierung vorsah. Der Käufer eines Mobilte­lefons mit Naviga­ti­ons­software gehe davon aus, dass diese auf dem aktuellen Stand sei. Müsse er sich im Laufe der Instal­lation entscheiden, ob er eine Karten­ak­tua­li­sierung in Gang setzen wolle, so dürfe er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm laut Vertrag zustehende Software gelangen könne. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen sei.

Die Behauptung des Unternehmens, der Kunde habe entweder die Micro-SD Karte nicht über den Computer, sondern direkt über das Handy aktualisiert oder aber andere Dinge, wie etwa Musik oder Videos herunter­geladen, wiesen die Richter zurück, da es dafür keinerlei Hinweise gebe.

Rechts­gebiete
IT-Recht

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