Der Fall
Die Fußgängerin rutschte bei Schneeglätte auf der Treppe zum Berliner U-Bahnhof Kurfürstendamm aus und verletzte sich dabei. Die Treppe war zum Unfallzeitpunkt glatt, da mindestens die oberen Treppenstufen verschneit und vereist, jedoch nicht gestreut waren. Die Klage der Frau auf Schmerzensgeld war überwiegend erfolgreich.
Die Entscheidung
Die Richter sprachen ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.625 Euro zu sowie Ersatz ihrer Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und ihres Verdienstausfalls. Der beauftragte Winterdienst sei seiner Räumpflicht nicht ausreichend nachgekommen. Eine Reinigung im Drei-Stunden-Rhythmus sei zu wenig. Auch wenn die Reinigungspflichten unter dem „Vorbehalt des Zumutbaren“ stünden, sei zu berücksichtigen, dass es sich um einen der größten und meistbenutzten U-Bahnhöfe der größten Stadt Deutschlands handele.
Die für die Sicherheit im Bahnhof zuständige U-Bahn-Betreiberin habe den von ihr beauftragten Winterdienst nicht genügend überwacht und hafte deswegen ebenfalls für die Unfallfolgen. Allerdings trage die Frau eine Mitschuld am Sturz, da sie beim Betreten der Treppe den Handlauf nicht benutzt habe. Ihren Schuldanteil bezifferten die Richter mit 25 Prozent.
Amtsgericht Charlottenburg am 31. Oktober 2012 (AZ: 215 C 116/10)
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.09.2013