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Therapie­be­schei­ni­gungen gefälscht – Führer­schein weg

(DAV). Wer mit Hilfe gefälschter Therapie­be­schei­ni­gungen seinen Führer­schein zurück­erhält, muss damit rechnen, diesen auch umgehend wieder zu verlieren. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins berichtet über eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt.

Der Fall

Ein Autofahrer verlor seinen Führer­schein, weil er mit Amphetamin im Blut Auto gefahren war. Bei einer medizinisch-psycho­lo­gischen Untersuchung zwei Jahre später legte der Mann mehrere Therapie­be­schei­ni­gungen vor. Diese bestätigten, dass er erfolgreich unter anderem an einer psycho­the­ra­peu­tischen Behandlung teilge­nommen hatte. Er erhielt seine Fahrerlaubnis zurück. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Beschei­ni­gungen gefälscht waren, woraufhin dem Mann der Führer­schein wieder entzogen wurde.

Die Entscheidung

Der Widerspruch des Mannes blieb ohne Erfolg. Eine positive Prognose setze eine stabile Drogen­abs­tinenz voraus, so die Richter. Diese erfordere, dass die Ursachen für den Drogen­konsum tiefgreifend aufgear­beitet seien und sich seine Einstellung und sein Verhalten dauerhaft geändert hätten. Davon seien die Gutachter aufgrund der Therapie­be­schei­ni­gungen zwar zunächst ausgegangen. Diese seien jedoch allesamt gefälscht gewesen. Ferner sei der Sachverhalt, mit dem der Mann seinen Einstel­lungs­wandel im Umgang mit Drogen begründet habe, frei erfunden gewesen.

Verwal­tungs­gericht Neustadt am 03. Juli 2013 (AZ: 3 L 437/13.NW)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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