Der Fall
Ein Autofahrer verlor seinen Führerschein, weil er mit Amphetamin im Blut Auto gefahren war. Bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zwei Jahre später legte der Mann mehrere Therapiebescheinigungen vor. Diese bestätigten, dass er erfolgreich unter anderem an einer psychotherapeutischen Behandlung teilgenommen hatte. Er erhielt seine Fahrerlaubnis zurück. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Bescheinigungen gefälscht waren, woraufhin dem Mann der Führerschein wieder entzogen wurde.
Die Entscheidung
Der Widerspruch des Mannes blieb ohne Erfolg. Eine positive Prognose setze eine stabile Drogenabstinenz voraus, so die Richter. Diese erfordere, dass die Ursachen für den Drogenkonsum tiefgreifend aufgearbeitet seien und sich seine Einstellung und sein Verhalten dauerhaft geändert hätten. Davon seien die Gutachter aufgrund der Therapiebescheinigungen zwar zunächst ausgegangen. Diese seien jedoch allesamt gefälscht gewesen. Ferner sei der Sachverhalt, mit dem der Mann seinen Einstellungswandel im Umgang mit Drogen begründet habe, frei erfunden gewesen.
Verwaltungsgericht Neustadt am 03. Juli 2013 (AZ: 3 L 437/13.NW)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.10.2013