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Testament: Keine Pfeildia­gramme und Zeichnungen

(DAV). Ein Testament muss handschriftlich verfasst sein. Man muss es also selbst schreiben. Die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) warnt jedoch davor, Zeichnungen oder Pfeildia­gramme einzufügen. Dadurch wird ein Testament insgesamt ungültig. Solche Diagramme können leicht geändert werden, ohne dass man die Echtheit wirksam überprüfen kann.

Der Fall

In dem vom Oberlan­des­gericht Frankfurt/Main entschiedenen Fall hatte der Erblasser in seinem handge­schriebenen Testament durch Pfeilver­bin­dungen eine Zuordnung von Personen in seiner Erbfolge dokumentiert. Der verhei­ratete Mann hinterließ eine weitläufige Verwandt­schaft und eine nichteheliche Lebens­ge­fährtin. Nach seinem Tod beantragte die Witwe einen Allein­erb­schein. Das Nachlass­gericht verweigerte dies.

Die Entscheidung

Zu Unrecht. Das Testament entspreche nicht den Formvor­schriften, daher sei es insgesamt unwirksam. Der Witwe stehe aufgrund der gesetz­lichen Erbfolge der Erbschein zu. Die erforderliche Schriftform eines Testaments solle den Erblasser zwingen, den letzten Willen wohlüberlegt und nicht übereilt nieder­zulegen.

Zudem dokumentiere die Handschrift nachprüfbar die Identität des Schreibers. Pfeilver­bin­dungen oder zeichne­rische Darstel­lungen könnten jedoch jederzeit abgeändert werden, ohne dass dies ein Gutachter prüfen könnte. Eine zeichne­rische Gestaltung genüge daher nicht der geforderten Übereilungs- und Überle­gungs­schutz­funktion.

Oberlan­des­gericht Frankfurt/Main am 11. Februar 2013 (AZ: 20 W 542/11)

Quelle: www.dav-erbrecht.de 

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