Tantra-Massagen sind nicht bloß Wellness, sondern auch ein Sexerlebnis - und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Revisionsklage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab, wie das Gericht am Montag mitteilte. Im vergangenen Herbst war die Klägerin bereits vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einer Klage gegen die Steuer gescheitert. Eine erneute Revision ließ der VGH nicht zu. Die Masseurin erwägt nun, sich dagegen beim Bundesverwaltungsgericht zu beschweren.
Nach Auffassung der Richter bietet die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die «Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen». Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Geld eine Massage inklusive Intimbereich buchen könnten. Die Masseurin machte jedoch geltend, dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual abliefen. Sie seien nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet. Bei den Körperberührungen könne der Genitalbereich eben nicht ausgeklammert werden.
Sex oder Wellness, das ist der Knackpunkt bei dem Streit. Denn in Stuttgart muss laut Satzung für «das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen» Steuer gezahlt werden. «Wir fühlen uns durch das Urteil des Gerichts bestätigt», sagte ein Sprecher der Stadt Stuttgart.
Eine Tantra-Massage biete «eine Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug», heißt es in dem Urteil. Die Richter betonten, dass sich diese sogenannte Sexsteuer nicht an den Massage-Salon selbst richte, sondern eben an den Kunden, der das sexuelle Vergnügen suche. Bereits während der Verhandlung argumentierten die Richter, dass nicht auszuschließen sei, dass Kunden mit sexuellen Absichten eine solche Ganzkörpermassage buchten. Die Masseurin widersprach: Wenn es offenkundig sei, dass der Kunde Sex haben will, dann werde er abgewiesen, betonte sie bei der Verhandlung.
«Das Gericht hat die wahre Behadlungsform unserer Tantra-Massagen nicht erkannt», sagte die Klägerin nach dem Urteil. Der Öffentlichkeit zu zeigen, dass Tantra-Massage nichts mit Rotlicht und Prostitution zu tun hätten, sei ungeachtet des Urteils ein Erfolg. Weil das Gericht eine Revision des Urteils nicht zugelassen hat, erwägt sie nun, sich dagegen beim Bundesverwaltungsgericht zu beschweren.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 21. Juli 2014 (AZ: 2 S 3/14)
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