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Sturz beim Geldabheben am Bankautomat – Unfall­ver­si­che­rungs­schutz pflegender Angehöriger

(DAV). Vielen ist unbekannt, dass pflegende Angehörige gesetzlich unfall­ver­sichert sind. Die Tätigkeiten rund um die Pflege sind so geschützt, dass es als Arbeits­unfall eingestuft wird, wenn man sich dabei verletzt. Was ist aber, wenn man sich beim Einkaufsgang für die Angehörigen verletzt?

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann auch beim Geldabheben am Bankautomat unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung stehen. Jedenfalls dann, wenn mit dem vom Konto des Pflege­be­dürftigen abgehobenen Geld für dessen Versorgung eingekauft werden sollte. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins informiert über ein Urteil des Bayerischen Landes­so­zi­al­ge­richts.

Arbeits­unfall auf dem Weg zum Geldautomat

Die Frau pflegte ihre Schwie­ger­mutter zu Hause. Sie erledigte mit der EC-Karte ihrer Schwie­ger­mutter deren Einkäufe. Dazu hob sie ein bis zweimal monatlich bei der Filiale Geld vom Konto der Schwie­ger­mutter ab, um einige Einkäufe bar zahlen zu können. Andere Einkäufe beglich sie mit der EC-Karte. Während einer Besorgung für ihre Schwie­ger­mutter stürzte die Schwie­ger­tochter auf dem Weg vom Auto zum Geldautomat auf winter­licher Straße und zog sich Verlet­zungen an Hals- und Lenden­wir­belsäule zu. Die gesetzliche Unfall­ver­si­cherung sah hierin keinen Arbeits­unfall. Die Klage der Frau hatte zunächst keinen Erfolg. Erst vor dem Landes­so­zi­al­gericht bekam sie Recht: Das Gericht stellte einen Arbeits­unfall fest.

Unfall­ver­si­che­rungs­schutz pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige stehen unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung. Versichert ist neben der Pflege zu Hause auch das Einkaufen für den Pflege­be­dürftigen. Wer dazu Bargeld vom Konto des Pflege­be­dürftigen abhebe, erhalte Unfall­ver­si­che­rungs­schutz auch für den Weg zum Geldautomat.

Bayerisches Landes­so­zi­al­gericht am 27. März 2013 (AZ: L 2 U 516/11)

Quelle: www.dav-sozialrecht.de

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