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Sturz auf Jagd nach Taschendieb – unfall­ver­sichert?

(DAV). Wer dienstlich im Ausland unterwegs ist, hängt schon mal ein paar Tage auf eigene Kosten dran. Wird man in dieser Zeit bestohlen und verletzt sich bei der Verfol­gungsjagd auf die Diebe, liegt aber nicht immer ein Arbeits­unfall vor. Grundsätzlich allerdings steht die Verfolgung unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung.

Dies gilt auch, wenn man sich bei einer solchen Verfolgung im Ausland auf einer Urlaubsreise verletzt. Dieser Schutz entfällt aber, wenn es dem Verfolger nicht in erster Linie um die Festnahme des Täters, sondern um die Wieder­erlangung des Diebesguts ging. Darüber informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Ein Biotech­nologe flog zu einem Kongress nach Barcelona. Er nutzte das anschließende Wochenende, um mit seiner Verlobten die Stadt zu erkunden. Nach einem Restau­rant­besuch am letzten Abend überfielen ihn zwei Männer und stahlen ihm die Brieftasche mit Bankkarten, Personal­ausweis und 120 Euro Bargeld. Als der Mann den Tätern nachsetzte, stellte ihm einer der Diebe ein Bein. Sein Verfolger stürzte und brach sich den linken Ellenbogen. Spanische Passanten riefen eine Motorrad­streife der Polizei, die Täter konnten jedoch entkommen.

Verfol­gungsjagd muss Festnahme der Täter zum Ziel haben

Die Unfallkasse Berlin lehnte die Feststellung eines versicherten Arbeits­unfalls ab. Bei lebensnaher Betrachtung sei es dem Mann um die Wieder­erlangung seines Eigentums gegangen und nicht um die Verfolgung oder Festnahme der Tatver­dächtigen. Daraufhin klagte der Mann. Sein Ziel sei es gewesen, die Täter zu fangen. Weil der Haupttäter einen Kopf kleiner gewesen sei, habe er sich gute Chancen ausgerechnet, diesen bis zum Eintreffen weiterer Passanten festzu­halten.

Die Richter wiesen die Klage nach mündlicher Verhandlung und Befragung der Verlobten ab. Die Voraus­set­zungen für einen Arbeits­unfall im Sinne des Gesetzes seien nicht nachweisbar. Zwar sei kraft Gesetzes versichert, wer sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist, persönlich einsetze. Dies gelte auch im Ausland und im Urlaub. Dabei müsse aber die Verfolgung oder Festnahme des Diebes im Vordergrund stehen und nicht der Wille, die gestohlenen Sachen wieder­zu­be­kommen. Nach Überzeugung des Gerichts sei es dem Mann aber vor allem darum gegangen.

Sozial­gericht Berlin am 12. März 2013 (AZ: S 163 U 279/10)

Quelle: www.dav-sozialrecht.de 

Rechts­gebiete
Sozialrecht

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