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Sturz auf dem Heimweg - Warum Rechts­re­fe­rendare gesetzlich unfall­ver­sichert sind

(DAV). Das Rechts­re­fe­ren­dariat ist anspruchsvoll: Es erfordert nicht nur intensives Lernen, sondern auch eine Vielzahl von Präsenz­ver­an­stal­tungen und Praxis­ein­sätzen. Doch was passiert, wenn ein Referendar auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg einen Unfall erleidet?

Das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat am 04. Dezember 2024 entschieden, dass Berliner Rechts­re­fe­ren­da­rinnen und Rechts­re­fe­rendare im Rahmen ihrer Ausbildung gesetzlich unfall­ver­sichert sind (AZ: L 3 U 4/23). Das Urteil des 3. Senats stärkt den Schutz des juristischen Nachwuchses und schafft Klarheit über die Versiche­rungs­pflicht in einem wichtigen Bereich der juristischen Ausbildung. Über die Hinter­gründe dieser wegwei­senden Entscheidung informiert das Rechts­portal anwalt­auskunft.de.

Unfall: Sturz in der U-Bahn - Schutz durch Unfall­ver­si­cherung?

Im Dezember 2017 befand sich ein Berliner Rechts­re­fe­rendar auf dem Heimweg von einer verwal­tungs­recht­lichen Ausbildung. Während der Fahrt in der U-Bahn kam es zu einem plötzlichen Ruck, durch den der damals 28-Jährige stolperte und sich den kleinen Finger der rechten Hand auskugelte. Durch Kompli­ka­tionen bei der Behandlung verschlimmerte sich die Verletzung, so dass der Finger schließlich versteift werden musste. Seitdem leidet der Betroffene unter dauerhaften Einschrän­kungen.

Die Unfallkasse Berlin lehnte es ab, den Vorfall als Arbeits­unfall anzuer­kennen. Rechts­re­fe­rendare seien wie Landes­beamte durch die beamten­rechtliche Unfall­fürsorge abgesichert und daher nicht in der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung versichert.

Die rechtliche Bewertung: Gesetz versus Beamtenrecht

Nach § 10 JAG Berlin wird der juristische Vorberei­tungs­dienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbil­dungs­ver­hältnis, aber außerhalb des Beamten­ver­hält­nisses abgeleistet. Das Landes­so­zi­al­gericht hat in seiner Entscheidung klarge­stellt, dass die beamten­recht­lichen Vorschriften nur dann Anwendung finden, wenn keine spezial­ge­setz­lichen Regelungen entgegen­stehen. Im Bereich der Unfall­ver­si­cherung sieht das Berliner Landesrecht jedoch ausdrücklich vor, dass Referen­da­rinnen und Referendare unter dem Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung stehen.

Wichtige Konsequenzen des Urteils

Das Urteil schafft Klarheit für die rund 1.000 Rechts­re­fe­ren­da­rinnen und Rechts­re­fe­rendare in Berlin. Sie haben nun die Gewissheit, dass sie bei Unfällen während ihrer dienst­lichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin gesetzlich unfall­ver­sichert sind. Diese Entscheidung könnte auch Signal­wirkung für andere Bundes­länder haben, in denen ähnliche Regelungen gelten.

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht

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