(DAV). Das Rechtsreferendariat ist anspruchsvoll: Es erfordert nicht nur intensives Lernen, sondern auch eine Vielzahl von Präsenzveranstaltungen und Praxiseinsätzen. Doch was passiert, wenn ein Referendar auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg einen Unfall erleidet?
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat am 04. Dezember 2024 entschieden, dass Berliner Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Rahmen ihrer Ausbildung gesetzlich unfallversichert sind (AZ: L 3 U 4/23). Das Urteil des 3. Senats stärkt den Schutz des juristischen Nachwuchses und schafft Klarheit über die Versicherungspflicht in einem wichtigen Bereich der juristischen Ausbildung. Über die Hintergründe dieser wegweisenden Entscheidung informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Unfall: Sturz in der U-Bahn - Schutz durch Unfallversicherung?
Im Dezember 2017 befand sich ein Berliner Rechtsreferendar auf dem Heimweg von einer verwaltungsrechtlichen Ausbildung. Während der Fahrt in der U-Bahn kam es zu einem plötzlichen Ruck, durch den der damals 28-Jährige stolperte und sich den kleinen Finger der rechten Hand auskugelte. Durch Komplikationen bei der Behandlung verschlimmerte sich die Verletzung, so dass der Finger schließlich versteift werden musste. Seitdem leidet der Betroffene unter dauerhaften Einschränkungen.
Die Unfallkasse Berlin lehnte es ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Rechtsreferendare seien wie Landesbeamte durch die beamtenrechtliche Unfallfürsorge abgesichert und daher nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Die rechtliche Bewertung: Gesetz versus Beamtenrecht
Nach § 10 JAG Berlin wird der juristische Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, aber außerhalb des Beamtenverhältnisses abgeleistet. Das Landessozialgericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die beamtenrechtlichen Vorschriften nur dann Anwendung finden, wenn keine spezialgesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Im Bereich der Unfallversicherung sieht das Berliner Landesrecht jedoch ausdrücklich vor, dass Referendarinnen und Referendare unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Wichtige Konsequenzen des Urteils
Das Urteil schafft Klarheit für die rund 1.000 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Berlin. Sie haben nun die Gewissheit, dass sie bei Unfällen während ihrer dienstlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert sind. Diese Entscheidung könnte auch Signalwirkung für andere Bundesländer haben, in denen ähnliche Regelungen gelten.
- Datum
- Autor
- red/dav