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Tipps&Urteile

Sorgfalts­pflichten eines Autofahrers bei Mitnahme von Kindern

(DAV). Auf Kinder muss man im Straßen­verkehr sehr aufpassen. Sie sind besonders schutz­be­dürftig. Das gilt auch, wenn sie im Auto mitfahren. Dafür gibt es besondere Sitze, in denen die Kinder sicher angeschnallt werden müssen. Darüber hinaus muss man aber ebenso überwachen, dass die Kinder auch angeschnallt bleiben.

Ein Autofahrer muss darauf achten, dass ein mitfah­rendes Kind vorschriftsmäßig angeschnallt ist und dies auch während der gesamten Fahrt bleibt. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm. 

Während der Fahrt abgeschnallt

Der Vater war mit seiner vierjährigen Tochter im Auto unterwegs. Bei einer Verkehrs­kon­trolle fiel auf, dass die auf der Rückbank im Kindersitz sitzende Tochter nicht mehr angeschnallt war. Nachdem sie der Vater bei Fahrtbeginn angeschnallt hatte, hatte sie sich während der Fahrt alleine abgeschnallt. Unter anderem wegen nicht vorschrifts­mäßiger Sicherung seines Kindes erhielt der Vater eine Geldbuße von 40 Euro. Hiergegen wehrte er sich mit der Begründung, dass sich seine Tochter erstmals während einer Fahrt abgeschnallt habe und von ihm als Fahrer nicht verlangt werden könne, die Sicherung des Kindes während der gesamten Fahrt ständig zu kontrol­lieren.

Geldbuße gerecht­fertigt

Der Vater verlor in zwei Instanzen. Als Führer eines Kraftfahr­zeuges habe er dafür Sorge zu tragen, dass seine Tochter während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig gesichert, also angeschnallt, bleibe. Im gebotenen Umfang habe er dies während der gesamten Fahrt zu kontrol­lieren. Zwar sei grundsätzlich der jeweilige Mitfahrer verpflichtet, sich anzuschnallen. Bei schutz­be­dürftigen Mitfahrern wie etwa Kindern treffe den Fahrer aber eine besondere Fürsor­ge­pflicht. Deswegen müsse er auf deren vorschrifts­mäßige Sicherung achten und dies während der gesamten Fahrt kontrol­lieren. Diese Pflicht habe der Mann in Bezug auf seine vierjährige Tochter fahrlässig verletzt. Ein vierjähriges Kind müsse in einem Kindersitz einigen Aufwand betreiben, um sich abzuschnallen. Dies habe der Vater bemerken, die Fahrt stoppen und die Sicherung wieder­her­stellen müssen. Diesen Anforde­rungen habe er nicht genügt. Abgesehen davon könne ein Fahrer im Einzelfall sogar gehalten sein, seine Route so zu wählen, dass er Straßen befahre, auf denen er sich regelmäßig nach einem zu sichernden Kind umsehen und erforder­li­chenfalls sofort anhalten könne. Ausnahmsweise könne er zudem gehalten sein, die Sicherung eines Kindes durch eine mitgenommene Begleit­person zu gewähr­leisten. 

Oberlan­des­gericht Hamm am 5. November 2013 (AZ: 5 RBs 153/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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