Grundsätzlich erkennen die Unfallversicherer Unfallverletzungen nur dann als Leistungsfall an, wenn die Verletzung durch ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ entstanden ist. Diese etwas sperrige Formel lässt sich so auflösen: Wer sich bei einem Wendemanöver auf der Piste – um beim Skisport zu bleiben – das Bein so verdreht, dass er sich eine Knieverletzung zuzieht, geht bei seiner Unfallversicherung wahrscheinlich leer aus. Stürzt der Skifahrer allerdings und bricht sich durch den schmerzhaften Kontakt mit der Skipiste die Knochen, gilt hier ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2011 (AZ: IV ZR 29/09, Urteil vom 6. Juli 2011). In dem verhandelten Fall war ein Skifahrer durch ein Ausweichmanöver auf der Piste gestürzt und hatte sich dabei erheblich an der Schulter verletzt. Der BGH hat den Aufprall auf der Piste als Verletzungsursache anerkannt, und der verunglückte Skifahrer durfte nun auf Leistungen durch seinen Versicherer hoffen.
„Maßgeblich für die Beurteilung des Versicherungsfalls ist der enge Zusammenhang zwischen Verletzung und Verletzungsverursacher. Und das kann im Zweifel auch ein harter Boden sein“, kommentiert die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Der Anwalt hilft
Wer einen Unfall erlitten hat, sollte bei Inanspruchnahme des Unfallversicherers nicht zögern, sich anwaltliche Hilfe zu holen, rät die DAV-Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht. Erst recht gilt das, wenn der Unfall teilweise oder sogar komplette Invalidität zur Folge hat. „Hier gilt es nämlich, bei der Meldung des Unfalls Fristen zu wahren und entsprechende ärztliche Bescheinigungen und Belege beizubringen“, betont Fachanwältin Risch. Der Fachanwalt berät im Versicherungsfall und unterstützt den Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung seiner Ansprüche, notfalls auch vor Gericht. Wichtig: Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten für den Rechtsanwalt auf. Diesen darf der Versicherungsnehmer immer frei wählen.
Quelle: www.davvers.de
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