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Sitzstreik im Büro des Chefs kann Kündigung rechtfertigen

(dpa). Ein mehrstündiger Sitzstreik im Büro des Chefs kann eine Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landes­ar­beits­gericht Schleswig-Holstein entschieden. In dem Fall hatte eine Abteilungs­leiterin im Büro ihres Vorgesetzten ausgeharrt, um eine außerta­rifliche Vergütung durchzu­setzen.

Vermitt­lungs­versuche etwa durch den Ehemann oder den Betriebsrat blieben ebenso erfolglos wie die Drohung mit Polizei und Kündigung. Erst nach knapp drei Stunden verließ die Frau unter Polizei­be­gleitung den Betrieb.

Das Unternehmen kündigte ihr einen Tag später fristlos, hilfsweise ordentlich, nachdem die Frau eine E-Mail an einen großen Verteiler geschickt hatte, in der sie ihr eigenes Verhalten nicht erwähnte, den Arbeitgeber aber diskre­di­tierte. Die Frau, die seit 1992 in dem Betrieb tätig war, klagte gegen die Kündigung.

Vor dem Landes­ar­beits­gericht war die Frau nur teilweise erfolgreich. Sie hat demnach «eine besonders schwere Pflicht­ver­letzung begangen». Für eine fristlose Kündigung reichte dies unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zwar nicht, wohl aber für eine ordentliche Kündigung, wie es hieß. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

Landes­ar­beits­gericht Schleswig-Holstein am 6. Mai 2015 (AZ: 3 Sa 354/14)

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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