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„Sie promovierter Arsch" rechtfertigt fristlose Kündigung von Mieter

Bei Beleidi­gungen hört der Spaß auf, entschied ein Gericht. Der Mieter muss nun mit der sofortigen Kündigung seiner Wohnung leben.

Benutzt der Mieter etwa die Bezeichnung Sie promovierter Arsch", darf der Vermieter das Mietver­hältnis sofort beenden. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffent­lichten Urteil entschieden. Das Gericht berück­sichtigte dabei, dass die Parteien im gleichen Haus wohnen und damit regelmäßige Zusammen­treffen unausweichlich sind. Außerdem habe sich der Mieter nicht entschuldigt. Das Urteil ist rechts­kräftig.

Amtsgericht München, Veröffent­lichung der Entscheidung: 7. Mai 2015 (Az.: 474 C 18543/14)

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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