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Sicherung eines Anhängers

(red/dpa). Im Verkehrsrecht gibt es die so genannte „Halter­haftung“. Danach haftet der Halter eines Fahrzeuges für alle Gefahren, die vom Fahrzeug ausgehen, wenn dieses sich in Bewegung und im allgemeinen Straßen­verkehr befindet. Für alle anderen Fälle kommt die allgemeine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht in Frage. Wo liegt aber die Abgrenzung?

Die Halter­haftung greift nur dann, wenn sich das Fahrzeug „in Betrieb“ befindet. Dies kann auch bei einem abgestellten Fahrzeug geschehen, wenn sich beispielsweise ein technischer Defekt auswirkt und das Fahrzeug in Brand gerät. Bei einem Anhänger, der außerhalb des öffent­lichen Verkehrsraums abgestellt ist, kommt diese Halter­haftung jedoch nicht zum Tragen. Gemäß der allgemeinen Verkehrs­si­che­rungs­pflicht reicht, wenn dieser ausreichend gesichert ist. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Nürnberg. 

Verletzung durch Deichsel

Ein Schausteller hatte seinen Wagen mit hochge­klappter Deichsel auf einem gesonderten Privatplatz abgestellt. Der Platz ist kein öffent­licher Verkehrsraum. Die Deichsel hatte er zuvor mit einem Bolzen gesichert. Dennoch fiel sie herab und verletzte eine Frau. Diese forderte Schadens­ersatz und Schmer­zensgeld. Sie meinte, der Halter hafte für die herabge­stürzte Deichsel nach den allgemeinen Grundsätzen des Straßen­ver­kehrs­rechts.

Anhänger sicher abgestellt – keine Haftung

Das sah das Gericht anders: Zum Unfall­zeitpunkt sei der Anhänger ordnungsgemäß abgestellt und gesichert gewesen. Der Anhänger sei also nicht „in Betrieb“ gewesen. Daher scheide eine Halter­haftung aus. Der Anhänger sei auf einem gesonderten Platz abgestellt gewesen. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht könne nicht festge­stellt werden. Der verwendete Sicherungs­bolzen genüge den Anforde­rungen.

Oberlan­des­gericht Nürnberg am 8. April 2014 (AZ: 1 U 1206/13)

Quelle www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Haftungsrecht (freie Berufe) Unfall­ver­si­che­rungsrecht Verkehrsrecht

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