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Sexspielzeug am Arbeitsplatz rechtfertigt fristlose Kündigung

(red). Eine Supermarkt­kas­siererin zeigte während einer Mittagspause einer Kollegin während der Mittagspause ihren Vibrator. Zwar fand das im Pausenraum statt, doch wurden auch Kunden darauf aufmerksam. Die Kassiererin wurde fristlos entlassen. Zu Recht, wie ein Gericht entschied.

Die Kassiererin zeigte ihren Vibrator der Kollegin nicht nur, sie erläuterte auch anschaulich die Vorzüge des Geräts. Einige Kunden ließen sich ebenfalls von ihr unterhalten. Die Folge: ihr wurde fristlos gekündigt. Dagegen klagte die Kassiererin, doch gab das Arbeits­gericht Frankfurt dem Chef Recht.

Allein das Vorzeigen sexuell motivierter Gerätschaften an der Arbeits­stelle könne bereits eine sexuelle Belästigung darstellen und daher Grund für eine fristlose Kündigung sein, entschied der zuständige Richter. „Dabei muss auch nicht grundsätzlich vorher eine Abmahnung ausgesprochen werden.“

Arbeits­gericht Frankfurt im August 2005 (AZ: 19 Ca 2539 / 05)

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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