Die Kassiererin zeigte ihren Vibrator der Kollegin nicht nur, sie erläuterte auch anschaulich die Vorzüge des Geräts. Einige Kunden ließen sich ebenfalls von ihr unterhalten. Die Folge: ihr wurde fristlos gekündigt. Dagegen klagte die Kassiererin, doch gab das Arbeitsgericht Frankfurt dem Chef Recht.
Allein das Vorzeigen sexuell motivierter Gerätschaften an der Arbeitsstelle könne bereits eine sexuelle Belästigung darstellen und daher Grund für eine fristlose Kündigung sein, entschied der zuständige Richter. „Dabei muss auch nicht grundsätzlich vorher eine Abmahnung ausgesprochen werden.“
Arbeitsgericht Frankfurt im August 2005 (AZ: 19 Ca 2539 / 05)
- Datum