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Schufa-Eintrag ohne Einwil­ligung: Wann gibt es Schadens­ersatz?

(DAV). Sie haben einen neuen Handyvertrag abgeschlossen und erfahren später, dass Ihr Anbieter Daten über diesen Vertrag an die Schufa übermittelt hat - ohne Ihre Einwil­ligung? Ein ungutes Gefühl! Viele Menschen befürchten in solchen Fällen negative Auswir­kungen auf ihre Bonität. Doch wann hat man tatsächlich Anspruch auf Schaden­ersatz?

Voraus­setzung für einen Schadens­er­satz­an­spruch ist, dass der Betroffene einen konkreten Schaden nachweisen kann. Gelingt dies nicht, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadens­ersatz, obwohl Vodafone seine Daten ohne Einwil­ligung an die Schufa übermittelt hat. „Anwalt­auskunft.de" informiert über eine Entscheidung des Landge­richts Bonn vom 06. November 2024 (AZ: 9 O 30/24).

Vodafone übermittelt Vertragsdaten an Schufa

Im vorlie­genden Fall hatte ein Kunde mit Vodafone einen Vertrag über Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tungen abgeschlossen. Vodafone informierte den Kunden zwar über die Übermittlung von Positivdaten an die Schufa, holte aber keine ausdrückliche Einwil­ligung ein. Der Kunde erfuhr von dem Schufa-Eintrag und klagte auf Schadens­ersatz in Höhe von 5.000 Euro. Er gab an, unter anderem unter der Angst vor negativen Auswir­kungen auf seine Kredit­wür­digkeit gelitten zu haben.

Gerichts­urteil: Ohne konkreten Nachweis kein Schadens­ersatz

Das Landgericht Bonn hat die Klage abgewiesen. Der Kläger habe seinen immate­riellen Schaden nicht hinreichend dargelegt. Seine Angaben seien zu pauschal und ähnelten Formulie­rungen aus anderen, ähnlich gelagerten Verfahren.

Was bedeutet das Urteil für die Betroffenen?

Das Urteil macht deutlich, dass es nicht ausreicht, allgemeine Sorgen und Ängste zu äußern, um Schadens­ersatz zu erhalten. Betroffene müssen einen konkreten Schaden nachweisen, der durch die unzulässige Datenüber­mittlung entstanden ist.

Wann gibt es Schaden­ersatz?

Grundsätzlich kann eine unzulässige Datenüber­mittlung an die Schufa einen immate­riellen Schadens­er­satz­an­spruch begründen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Betroffene aufgrund des Schufa-Eintrags keinen Kredit erhalten oder keine Wohnung anmieten können. Auch psychische Beeinträch­ti­gungen, die durch die Datenüber­mittlung verursacht wurden, können einen Schadens­er­satz­an­spruch begründen, wenn sie durch entspre­chende Nachweise belegt werden können.

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

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