Messfehler des Zahnarztes – falsches Implantat
Der Mann hatte drei Implantate erhalten. Er litt anschließend sieben Tage unter extrem starken Schmerzen und andauernd unter Gefühlsbeeinträchtigungen im Behandlungsbereich. Er klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld: Der Zahnarzt habe ihn fehlerhaft behandelt und unzureichend aufgeklärt.
5.000 Euro für sieben Tage Zahnschmerzen und andauernde Beeinträchtigungen
Das Gericht in erster Instanz verurteilte den Zahnarzt zum Ausgleich des materiellen Schadens von knapp 390 Euro und eines immateriellen Schadensersatzes von 5.000 Euro. Ein Implantat sei fehlerhaft gesetzt. Der Arzt habe die Längenbestimmung falsch durchgeführt, weswegen das Implantat zu groß ausgefallen sei. Dies habe in der Folge zu einer Nervenschädigung geführt. Ob ein bleibender Schaden entstanden sei, könne man noch nicht sicher absehen. Ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro sei angemessen, weil der Patient sieben Tage unter starken Nervenschmerzen und anschließend fortdauernd unter Gefühlsbeeinträchtigungen habe leiden müssen. Nicht mehr korrigieren lasse sich auch der Umstand, dass das Implantat zu groß sei.
Dieser Argumentation schloss sich das Oberlandesgericht Koblenz an. Auch die Höhe des Schmerzensgeldes sei angemessen. Die Intensität der Schmerzen sowie die Dauer der Beeinträchtigungen durch Gefühlsstörungen bei fortbestehender Ungewissheit über deren Ende rechtfertigten auch die Höhe der Summe.
Oberlandesgericht Koblenz am 25. November 2013 (AZ: 5 U 1202/13)
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