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Tipps&Urteile

Schmer­zensgeld für Zahnschmerzen

(DAV) Mehrere Tage ununter­brochen Zahnschmerzen – für die meisten Menschen eine alptraumhafte Vorstellung. Immerhin: Trägt der Zahnarzt hierfür durch einen Behand­lungs­fehler die Verant­wortung, kann der Patient Anspruch auf Schmer­zensgeld haben. Darüber informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Medizinrecht des Deutschen Anwalt Vereins (DAV).

Messfehler des Zahnarztes – falsches Implantat

Der Mann hatte drei Implantate erhalten. Er litt anschließend sieben Tage unter extrem starken Schmerzen und andauernd unter Gefühls­be­ein­träch­ti­gungen im Behand­lungs­bereich. Er klagte auf Schadens­ersatz und Schmer­zensgeld: Der Zahnarzt habe ihn fehlerhaft behandelt und unzureichend aufgeklärt.

5.000 Euro für sieben Tage Zahnschmerzen und andauernde Beeinträch­ti­gungen

Das Gericht in erster Instanz verurteilte den Zahnarzt zum Ausgleich des materiellen Schadens von knapp 390 Euro und eines immate­riellen Schadens­er­satzes von 5.000 Euro. Ein Implantat sei fehlerhaft gesetzt. Der Arzt habe die Längen­be­stimmung falsch durchgeführt, weswegen das Implantat zu groß ausgefallen sei. Dies habe in der Folge zu einer Nerven­schä­digung geführt. Ob ein bleibender Schaden entstanden sei, könne man noch nicht sicher absehen. Ein Schmer­zensgeld von 5.000 Euro sei angemessen, weil der Patient sieben Tage unter starken Nerven­schmerzen und anschließend fortdauernd unter Gefühls­be­ein­träch­ti­gungen habe leiden müssen. Nicht mehr korrigieren lasse sich auch der Umstand, dass das Implantat zu groß sei.

Dieser Argumen­tation schloss sich das Oberlan­des­gericht Koblenz an. Auch die Höhe des Schmer­zens­geldes sei angemessen. Die Intensität der Schmerzen sowie die Dauer der Beeinträch­ti­gungen durch Gefühls­stö­rungen bei fortbe­stehender Ungewissheit über deren Ende rechtfer­tigten auch die Höhe der Summe.

Oberlan­des­gericht Koblenz am 25. November 2013 (AZ: 5 U 1202/13)

www.dav-medizinrecht.de

Rechts­gebiete
Medizinrecht

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