Damit Eis, Schnee und Dauerregen nicht den Rohbau eines Hauses und wichtige Bauteile zerstören und der Hausbau im Frühling problemlos weitergehen kann, sollte man die Baustelle gut schützen. Dafür sorgen muss der Bauunternehmer, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im DAV.
Konflikte auf der Baustelle
Die Baufirma ist verpflichtet, das Gebäude und die Baumaterialien vor Winterschäden zu schützen, bis der Bauherr das Haus abnimmt. Wie dieser Schutz aussieht, hängt aber vom Einzelfall und davon ab, was die Baufirma leisten kann. Das birgt nach Erfahrungen der ARGE Baurecht einigen Konfliktstoff, denn es stellt sich die Frage, was genau zumutbar ist und wie weit der Bauunternehmer im Einzelnen haftet.
Um Streit gar nicht erst aufkommen zu lasen, rät die ARGE Baurecht deshalb, bei Bauarbeiten, die über den Winter laufen, vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Private Bauherren sollten sich dabei von einem Rechtsanwalt für Baurecht beraten lassen.
Quelle: www.arge-baurecht.com
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