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Tipps&Urteile

Schlechtes Wetter in den Vertrag aufnehmen

(DAV). Wer im Herbst damit beginnt, ein Haus zu bauen, kann es vor dem Winter oft nicht beenden. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert den Rohbau gegen Kälte und schlechtes Wetter? Antworten auf diese Fragen gibt die Arbeits­ge­mein­schaft Baurecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Damit Eis, Schnee und Dauerregen nicht den Rohbau eines Hauses und wichtige Bauteile zerstören und der Hausbau im Frühling problemlos weitergehen kann, sollte man die Baustelle gut schützen. Dafür sorgen muss der Bauunter­nehmer, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Immobi­li­enrecht (ARGE Baurecht) im DAV.

Konflikte auf der Baustelle

Die Baufirma ist verpflichtet, das Gebäude und die Baumate­rialien vor Winter­schäden zu schützen, bis der Bauherr das Haus abnimmt. Wie dieser Schutz aussieht, hängt aber vom Einzelfall und davon ab, was die Baufirma leisten kann. Das birgt nach Erfahrungen der ARGE Baurecht einigen Konfliktstoff, denn es stellt sich die Frage, was genau zumutbar ist und wie weit der Bauunter­nehmer im Einzelnen haftet.

Um Streit gar nicht erst aufkommen zu lasen, rät die ARGE Baurecht deshalb, bei Bauarbeiten, die über den Winter laufen, vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Private Bauherren sollten sich dabei von einem Rechts­anwalt für Baurecht beraten lassen.

Quelle: www.arge-baurecht.com

Rechts­gebiete
Baurecht Baurecht (öffent­liches) Baurecht (privates)

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