Auch wenn dieser Winter lau war, so bringt die kalte Jahreszeit normalerweise witterungsbedingte Unterbrechungen am Bau. Und obwohl sich dies jedes Jahr wiederholt, gibt es immer wieder Streit zwischen den am Bau Beteiligten, wer die Kosten dafür tragen soll. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät hier dringend zu klaren vertraglichen Absprachen.
Geklärt werden muss dabei unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind, wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt, und wie die Ausfalltage gegebenenfalls monetär ausgeglichen werden. Je früher die Vereinbarungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau – auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft. Im Frühling sollten die entsprechenden Verträge geschlossen werden, die dann im kommenden Winter für klare Verhältnisse sorgen.
Quelle: www.arge-baurecht.com.