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Schlechtes Wetter im Vorfeld einkal­ku­lieren

(DAV). Kommt es zu wetter­be­dingten Unterbre­chungen am Bau, gibt es oft Streit um die Kosten zwischen den am Bau Beteiligten. Dabei helfen nur klare vertragliche Absprachen.

Auch wenn dieser Winter lau war, so bringt die kalte Jahreszeit normalerweise witterungs­be­dingte Unterbre­chungen am Bau. Und obwohl sich dies jedes Jahr wiederholt, gibt es immer wieder Streit zwischen den am Bau Beteiligten, wer die Kosten dafür tragen soll. Die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Immobi­li­enrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwalt­verein (DAV) rät hier dringend zu klaren vertrag­lichen Absprachen.

Geklärt werden muss dabei unter anderem, wie viele witterungs­be­dingte Ausfalltage einkal­kuliert sind, wer das Risiko darüber hinaus­ge­hender Ausfalltage trägt, und wie die Ausfalltage gegebe­nenfalls monetär ausgeglichen werden. Je früher die Verein­ba­rungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau – auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft. Im Frühling sollten die entspre­chenden Verträge geschlossen werden, die dann im kommenden Winter für klare Verhältnisse sorgen.

Quelle: www.arge-baurecht.com.

Rechts­gebiete
Baurecht

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