In dem Fall war ein Industriekaufmann zunächst Bereichsleiter für den Softwareservice. Nach einer Umstrukturierung wurde er «Taskmanager» mit deutlich eingeschränkten Zuständigkeiten. Außerdem musste er nun unter anderem seine Anwesenheitszeiten dokumentieren samt der Zeit, die er für bestimmte Aufgaben gebraucht hat. Mehrfach lehnte der Arbeitgeber seine Urlaubswünsche ab und ließ ihn schließlich EDV-Schrott sortieren, nachdem der Mitarbeiter immer wieder darauf hingewiesen hatte, nicht ausgelastet zu sein.
Bei der Rückkehr nach einer psychischen Erkrankung musste er sich an einen Tisch setzen, der bis dahin zum Abstellen von Kaffeekannen genutzt wurde - mit Blick auf den Parkplatz. Sein Computer hatte keine Maus, sein Stuhl keine Armlehnen. Sein früherer Arbeitsplatz war durch einen Azubi besetzt. Das Verhalten der Vorgesetzten verletzte nach Einschätzung des Gerichts die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers.
Sie hätten ihn systematisch ausgegrenzt und ihm suggeriert, er sei fachlich und persönlich ungeeignet oder sogar minderwertig. Dadurch sei seine Würde verletzt worden. Dass er EDV-Schrott sortieren musste, interpretierte das Gericht als Botschaft, er sei für nichts anderes zu gebrauchen gewesen. Das Gericht sprach ihm daher ein Schmerzensgeld in der Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern zu.
Amtsgericht Siegburg (AZ: 1 Ca 1310/12)