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Schikane vom Arbeitgeber kann Schmer­zensgeld rechtfertigen

(dpa). Ständige Schikane vom Arbeitgeber gegenüber einem Arbeit­nehmer kann dessen Persön­lich­keits­rechte verletzen. Wird er immer wieder feindselig behandelt, zu Aufgaben gezwungen, die weit unter seiner Qualifi­kation liegen, und persönlich herabge­würdigt, entsteht unter Umständen sogar Anspruch auf Schmer­zensgeld. Darauf weist die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) hin. Ein entspre­chendes Urteil hat das Amtsgericht Siegburg bereits 2012 gefällt.

In dem Fall war ein Industrie­kaufmann zunächst Bereichs­leiter für den Softwa­re­service. Nach einer Umstruk­tu­rierung wurde er «Taskmanager» mit deutlich eingeschränkten Zustän­dig­keiten. Außerdem musste er nun unter anderem seine Anwesen­heits­zeiten dokumen­tieren samt der Zeit, die er für bestimmte Aufgaben gebraucht hat. Mehrfach lehnte der Arbeitgeber seine Urlaubs­wünsche ab und ließ ihn schließlich EDV-Schrott sortieren, nachdem der Mitarbeiter immer wieder darauf hingewiesen hatte, nicht ausgelastet zu sein.

Bei der Rückkehr nach einer psychischen Erkrankung musste er sich an einen Tisch setzen, der bis dahin zum Abstellen von Kaffee­kannen genutzt wurde - mit Blick auf den Parkplatz. Sein Computer hatte keine Maus, sein Stuhl keine Armlehnen. Sein früherer Arbeitsplatz war durch einen Azubi besetzt. Das Verhalten der Vorgesetzten verletzte nach Einschätzung des Gerichts die Persön­lich­keits­rechte des Arbeit­nehmers. 

Sie hätten ihn systematisch ausgegrenzt und ihm suggeriert, er sei fachlich und persönlich ungeeignet oder sogar minder­wertig. Dadurch sei seine Würde verletzt worden. Dass er EDV-Schrott sortieren musste, interpre­tierte das Gericht als Botschaft, er sei für nichts anderes zu gebrauchen gewesen. Das Gericht sprach ihm daher ein Schmer­zensgeld in der Höhe von zwei Brutto­mo­nats­ge­hältern zu.

Amtsgericht Siegburg (AZ: 1 Ca 1310/12)

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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