Auto streift Lkw
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall überholte in einer Autobahnbaustelle ein Audi-Fahrer einen Lkw mit Anhänger. Dabei streiften sich die Fahrzeuge. Es gab einen leichten Blechschaden. Der Audifahrer wollte den Schaden vollständig ersetzt bekommen. Der Lkw-Fahrer habe vor der Kollision den Mittelstreifen überfahren.
Gericht: halbe-halbe
Er bekam nur die Hälfte. Ein Sachverständiger konnte aufgrund des geringen Schadens keine eindeutige Schuld des einen oder des anderen Fahrers feststellen. Der Ablauf des Unfalls müsse daher offen bleiben. Daher komme es zu einer „Haftungsverteilung im Verhältnis 1:1“, so das Gericht. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass ein Lkw grundsätzlich aufgrund seiner Breite und Masse gefährlicher sei als ein Auto. Die sogenannte Betriebsgefahr des Lkw entspräche der eines überholenden und damit schnelleren Autos.
Oberlandesgericht Oldenburg am 11. Mai 2012 (AZ: 6 U 64/12)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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