Das Landgericht Coburg wies die Klage eines Pkw-Eigentümers auf Schadensersatz wegen Steinschlags ab, den ein vorausfahrender Kieslaster verursacht haben sollte. Der Kläger konnte letztendlich nicht nachweisen, dass die Beschädigungen an seinem Fahrzeug tatsächlich von Steinschlägen herrührten. Auch ein Gutachten brachte keine endgültige Klarheit, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Steinschlag durch Kieslaster?
Der Autofahrer fuhr mit seinem Audi auf einer Landstraße hinter einem mit Kies beladenen Lkw. Der Mann behauptete, dass von der Ladefläche des Lkw Steine und Splitter auf die Frontpartie und das Dach seines Pkw gefallen seien und das Auto beschädigt hätten.
Er verlangte nun von dem Lkw-Halter unter anderem die geschätzten Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Kosten für einen vom ihm beauftragten Privatsachverständigen, insgesamt knapp 7.000 Euro. Der Sachverständige stellte am Fahrzeug verschiedene ältere Steinschläge fest, jedoch auch frische Beschädigungen.
Anspruch auf Schadensersatz muss bewiesen werden
Das Gericht vernahm mehrere Zeugen, unter anderem den Privatsachverständigen. Dessen Ergebnisse ließ es von einem gerichtlichen Sachverständigen überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass verschiedene vom Sachverständigen des Klägers festgestellte Beschädigungen gerade nicht von Steinschlägen herrührten, sondern andere Ursachen hatten. Auch konnte der vom Gericht beauftragte Sachverständige die übrigen Beschädigungen an dem Pkw nicht mit Sicherheit den behaupteten Steinschlägen zuordnen.
Das Gericht hatte schließlich auch deshalb Zweifel an den Behauptungen des Autofahrers, weil dessen Sachverständiger den Pkw erst 14 Tage nach dem Vorfall besichtigt hatte. Beide Sachverständige hatten jedoch bestätigt, dass schon nach diesem Zeitraum von zwei Wochen das Alter eines Steinschlags kaum noch zu bestimmen sei. Damit ging der Kläger leer aus.
Landgericht Coburg am 23. Dezember 2014 (AZ: 22 O 306/13)
Quelle: www.verkehrsrecht.de