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Rocker dürfen manchmal Club-Zeichen tragen

(dpa). Rocker von Motorradclubs durfen ihre Zeichen tragen. Zumindest dann, wenn ihre Abteilung nicht verboten ist. Das entschied der Bundes­ge­richtshof.

Für Rocker ist das Tragen von Lederwesten (Kutten) nicht strafbar, selbst wenn einzelne Ortsgruppen ihres Clubs verboten sind. Das hat der Bundes­ge­richtshof am Donnerstag (Az.: 3 StR 33/15) entschieden.

Es kann aber untersagt werden, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit einem verbotenen Chapter überein­stimmen. Die in Karlsruhe anwesenden Rocker kündigten sogleich an: «Wir ziehen unsere Kutten wieder an.» Dem bundesweit von Rockern und Sicher­heits­be­hörden beachteten Rechts­streit lag ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen zugrunde.

Rechts­gebiete
Straf- und Strafver­fah­rensrecht

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