Reisepreisminderung wegen Waldbrand-Evakuierung auf Rhodos
(DAA). Ein schwerer Waldbrand auf der griechischen Insel Rhodos führte im Juli 2023 zur Evakuierung von rund 19.000 Touristen. Unter ihnen war auch eine deutsche Familie, die nun vor dem Amtsgericht München erfolgreich eine Reisepreisminderung durchsetzen konnte.
Das Amtsgericht München verurteilte am 22. Februar 2024 (AZ: 122 C 18492/23) einen Reiseveranstalter zur Erstattung der Reisekosten für fünf Urlaubstage.
Waldbrand Rhodos: Dramatische Evakuierung
In dem vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mitgeteilten Fall hatte ein Kläger für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Rhodos vom 17. bis 26. Juli 2023 gebucht. Die Kosten beliefen sich auf 5.354 €.
Der idyllische Urlaub fand jedoch ein jähes Ende, als in der Nähe des Hotels ein Waldbrand ausbrach. Die Behörden ordneten die Evakuierung der Region an und die Familie musste Hals über Kopf ihr Hotel verlassen. Nach einer Flucht zu Fuß und mit dem Bus landeten sie schließlich in einer Notunterkunft. Der Reiseveranstalter organisierte schließlich die Rückreise nach Deutschland.
Am 24. Juli wurde die Familie nach Hause geflogen. Vorgerichtlich wurden ihnen 1.890 € erstattet, der Kläger machte jedoch weitergehende Minderungsansprüche geltend.
Reisepreisminderung wegen Waldbrand
Das Amtsgericht München stellte fest, dass der Waldbrand einen erheblichen Reisemangel darstellte, der nicht zum allgemeinen Lebensrisiko der Familie gehörte. Es sei Aufgabe des Reiseveranstalters, für die Sicherheit der Urlauber zu sorgen und Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Da der Reiseveranstalter dies nicht getan hatte, musste er für die Beeinträchtigung des Urlaubs haften.
Die Evakuierung und der verkürzte Urlaub rechtfertigten eine Minderung von 100 % für fünf Reisetage. Nach Abzug der bereits erstatteten 1.890 € verblieb ein Anspruch von 787 €, den das Gericht dem Kläger zusprach.
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- red/dav