Selbst, wenn dem Quadfahrer kein Fehlverhalten oder Fahrfehler nachgewiesen werden kann, muss er womöglich bei einem Unfall allein haften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in München.
Unfall ohne Schuldigen
Der Quadfahrer fuhr auf einer Vorfahrtsstraße. An einer Kreuzung stieß er mit einem Auto zusammen. Keinem der Beteiligten konnte ein Verschulden nachgewiesen werden.
Gericht: Quad ist gefährlich
Der Quadfahrer haftet allein, so das Gericht. Die Betriebsgefahr eines Quad sei deutlich höher als die eines Autos – selbst ohne Fahrfehler. Eine erlaubte jedoch riskante Fahrweise könne bereits zu einer Instabilität des Quad führen. Ein Zeuge hatte ausgeführt, dass das Quad beim Bremsen an der roten Ampel mit der „Hinterachse vom Teerbelag abhob“. Die technischen Besonderheiten eines Quads ließen die Betriebsgefahr von Autos in solchen Fällen völlig in den Hintergrund treten.
Oberlandesgericht München am 17. September 2013 (AZ: 10 U 2166/13)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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