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Quad kann allein bei einem Unfall haften

(dpa/red). Kann bei einem Verkehrs­unfall keinem der Fahrer ein Fehlver­halten nachge­wiesen werden, haften beide. Die Haftungs­ver­teilung richtet sich nach der sogenannten Betriebs­gefahr. Gefähr­lichere Fahrzeuge haften mehr, zum Beispiel der Autofahrer mehr als der Fahrrad­fahrer. Ein Quad wird als besonders gefährlich eingestuft.

Selbst, wenn dem Quadfahrer kein Fehlver­halten oder Fahrfehler nachge­wiesen werden kann, muss er womöglich bei einem Unfall allein haften. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts in München. 

Unfall ohne Schuldigen

Der Quadfahrer fuhr auf einer Vorfahrts­straße. An einer Kreuzung stieß er mit einem Auto zusammen. Keinem der Beteiligten konnte ein Verschulden nachge­wiesen werden.

Gericht: Quad ist gefährlich

Der Quadfahrer haftet allein, so das Gericht. Die Betriebs­gefahr eines Quad sei deutlich höher als die eines Autos – selbst ohne Fahrfehler. Eine erlaubte jedoch riskante Fahrweise könne bereits zu einer Instabilität des Quad führen. Ein Zeuge hatte ausgeführt, dass das Quad beim Bremsen an der roten Ampel mit der „Hinterachse vom Teerbelag abhob“. Die technischen Besonder­heiten eines Quads ließen die Betriebs­gefahr von Autos in solchen Fällen völlig in den Hintergrund treten.

Oberlan­des­gericht München am 17. September 2013 (AZ: 10 U 2166/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Unfall­ver­si­che­rungsrecht Verkehrsrecht

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