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Pflichtteil und Firmenwert: Wie wird richtig gerechnet?

Wie wird der Wert des Nachlasses richtig berechnet, wenn der Pflichtteil des Erbes verlangt wird?

Wer nach einer Enterbung seinen Pflichtteil verlangt, muss wissen, wie viel der Nachlass wert ist. Dazu gehören alle Gegenstände und Vermögenswerte, etwa auch ein Unternehmen des Verstorbenen. Der Pflicht­teils­be­rechtigte kann vom Erben verlangen, dass ein Sachver­ständiger (Gutachter) den Wert der einzelnen Nachlass­ge­gen­stände feststellt. Bei der Bewertung eines Unternehmens oder Anteilen gilt: Der Mindestwert ist der sogenannte Liquida­ti­onswert.

Was ist der Liquida­ti­onswert?

Der Liquida­ti­onswert gibt an, wie viel Geld bei einem Verkauf erzielt werden könnte, wenn das Unternehmen aufgelöst und alle Vermögenswerte (zum Beispiel Maschinen, Waren oder Immobilien) verkauft würden, nachdem alle Schulden bezahlt sind. Aber wie genau dieser Liquida­ti­onswert berechnet wird, ist nicht immer einfach. Mit dieser Frage hat sich das Oberlan­des­gericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 5. November 2025 (Az. I-7 U 82/24) beschäftigt, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht des Deutschen Anwalt­vereins berichtet.

Was ist passiert?

Ein Pflicht­teils­be­rech­tigter verlangte die Wertermittlung eines Unternehmens, das unter anderem Immobilien hält. Dabei wurde nur ein Gesamt­gut­achten vorgelegt.

Was ist laut des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf zu beachten?

Die Richter wiesen darauf hin, dass es zur Erfüllung des Wertermitt­lungs­an­spruchs eines Pflicht­teils­be­rech­tigten nicht ausreicht, dass der Erbe irgendein Bewertungs­gut­achten vorlegt, das allenfalls nachvoll­ziehbar, aber nicht richtig zu sein braucht. Ein Gutachten, das erhebliche Mängel aufweist, ist keinesfalls erfüllungs­tauglich. Um etwa für ein Unternehmen den Liquida­ti­onswert zu ermitteln, muss der Verkaufswert aller Vermögens­ge­gen­stände wie zum Beispiel Grundstücke einzeln bewertet werden und sodann müssen Schulden und Liquida­ti­ons­kosten abgezogen werden. So erlangt man den Zerschla­gungswert, der sich ohne Unterneh­mens­fort­führung ergibt. Dabei kann nicht einfach auf ein der bewertenden Wirtschafts­prü­fer­ge­sell­schaft vorlie­gendes Kaufangebot etwa für eine Immobilie rekurriert werden.

Informa­tionen: www.erbrecht-dav.de

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