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Pflanzen­bewuchs an der Fassade ist Aufgabe des Vermieters

(dpa/tmn) - Eine Fassaden­be­grünung kann in der warmen Jahreszeit vor einer Überhitzung der Wohnung schützen. Allerdings darf eine solche Begrünung nur vom Vermieter angebracht oder entfernt werden. Darauf weist der Eigentü­mer­verband Haus & Grund Deutschland hin. Beseitigt der Mieter einen vorhandenen Pflanzen­bewuchs, muss er unter Umständen Schaden­ersatz zahlen.

Auch wenn die Pflanzen an der Fassade die Wohnung verdunkeln oder die Nutzung des Balkons beschränken, sollte zunächst der Vermieter benach­richtigt werden. Denn die Pflege der Fassaden­be­grünung liegt in der Regel in dessen Aufgaben­bereich. Die Kosten hierfür wird jedoch letztendlich der Mieter über die Betriebs­kosten tragen müssen. Die Beseitigung des auf den Balkon fallenden Laubes obliegt hingegen dem Mieter.

Eine Bepflanzung der Fassade sollte der Mieter nicht eigenmächtig vornehmen. Die rankenden Pflanzen können die Fassade angreifen und beschädigen. Zudem lassen sie sich nur schwer wieder entfernen. Für Schäden, die durch vom Mieter gepflanztes Fassadengrün entstehen, kann dieser in Haftung genommen werden.

Quelle: dpa

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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