Auch wenn die Pflanzen an der Fassade die Wohnung verdunkeln oder die Nutzung des Balkons beschränken, sollte zunächst der Vermieter benachrichtigt werden. Denn die Pflege der Fassadenbegrünung liegt in der Regel in dessen Aufgabenbereich. Die Kosten hierfür wird jedoch letztendlich der Mieter über die Betriebskosten tragen müssen. Die Beseitigung des auf den Balkon fallenden Laubes obliegt hingegen dem Mieter.
Eine Bepflanzung der Fassade sollte der Mieter nicht eigenmächtig vornehmen. Die rankenden Pflanzen können die Fassade angreifen und beschädigen. Zudem lassen sie sich nur schwer wieder entfernen. Für Schäden, die durch vom Mieter gepflanztes Fassadengrün entstehen, kann dieser in Haftung genommen werden.
Quelle: dpa
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