Der Fall
Im Prozess ging es um einen Musiker, der häufig zweimal täglich von seiner Wohnung zum Theater fährt. Laut Arbeitsvertrag muss er sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen. Die Pause zwischen Proben und Aufführungen betrug an bestimmten Tagen mindestens vier Stunden. Für solche Tage setzte der Musiker die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal an.
Die Entscheidung
Das Finanzgericht in Hessen entschied: Mit der Entfernungspauschale werden alle Fahrten zum Arbeitsplatz pauschal einmal pro Tag vergolten. Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, dürfen in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale ansetzen. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug für die zweite Fahrt ist nicht möglich.
In seinem Urteil schrieb das Finanzgericht, damit liege zwar eine Ungleichbehandlung zu anderen Arbeitnehmern vor. Die sei aber nicht verfassungswidrig. Es handele sich bei dem Musiker um einen Sonderfall, der nicht speziell geregelt werden müsse.
Hessische Finanzgericht am 6. Februar 2012 (AZ: 4 K 3301/09).
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.09.2013