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Parken ohne gültige Umwelt­plakette: Bußgeld

(DAV). Ein Autofahrer darf seinen Wagen ohne gültige Umwelt­plakette nicht in einer Umweltzone abstellen. Davor warnt die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm.

Ein Autofahrer hatte in einer Umweltzone geparkt, die mit roten, gelben oder grünen Umwelt­pla­ketten befahren werden darf. Allerdings stand auf der Umwelt­plakette am Fahrzeug ein anderes Kennzeichen als der Wagen führte. Der Halter musste ein Bußgeld von 40 Euro zahlen, da er keine gültige Plakette besaß.

Auch parkende Autos sind Verkehrs­teil­nehmer

Mit Recht. Nur Fahrzeuge mit einer gültigen Plakette dürften am Verkehr teilnehmen, so die Richter. Und auch ein geparktes Fahrzeug nehme am Verkehr in der Umweltzone teil. Bei einem geparkten Kfz sei nämlich in aller Regel klar, dass es mittels Motorkraft irgendwann bewegt würde und deswegen einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoff­be­lastung leiste.

Oberlan­des­gericht Hamm am 24. September 2013 (1 RBs 135/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Umweltrecht Verkehrsrecht

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