Ein Autofahrer hatte in einer Umweltzone geparkt, die mit roten, gelben oder grünen Umweltplaketten befahren werden darf. Allerdings stand auf der Umweltplakette am Fahrzeug ein anderes Kennzeichen als der Wagen führte. Der Halter musste ein Bußgeld von 40 Euro zahlen, da er keine gültige Plakette besaß.
Auch parkende Autos sind Verkehrsteilnehmer
Mit Recht. Nur Fahrzeuge mit einer gültigen Plakette dürften am Verkehr teilnehmen, so die Richter. Und auch ein geparktes Fahrzeug nehme am Verkehr in der Umweltzone teil. Bei einem geparkten Kfz sei nämlich in aller Regel klar, dass es mittels Motorkraft irgendwann bewegt würde und deswegen einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leiste.
Oberlandesgericht Hamm am 24. September 2013 (1 RBs 135/13)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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