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Paintball-Vereine sind nicht gemein­nützig

(dpa). Paintball-Vereine können einem Urteil zufolge nicht als gemein­nützig anerkannt und von der Körper­schafts­steuer befreit werden. Das Spiel sei «mit der Werteordnung unserer Gesell­schaft nicht ansatzweise in Einklang zu bringen», weil dabei auf Menschen geschossen werde, teilte das Finanz­gericht Rheinland-Pfalz am Montag in Neustadt an der Weinstraße mit. Es wies damit die Klage eines für Paintball-Turniere gegründeten Vereins ab, der sich beim Finanzamt vergeblich um den Status der Gemein­nüt­zigkeit und die Steuer­be­freiung bemüht hatte. Bei dem Spiel schießen gegnerische Teams mit farbigen Gelatine-Kugeln aufeinander.

Ziel des Spiels sei es, Menschen mit waffen­ähn­lichen Spielgeräten zu «markieren» und zu «eliminieren», teilte das Gericht mit. Dabei werde der Bewegungs- und Wettbe­werbs­aspekt «in gemein­nüt­zig­keits­schäd­licher Weise von dem Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen» überlagert. In Schützen­vereinen gebe es solche Übungen nicht. Laut Waffen­gesetz seien im Schießsport Übungen mit Zielen oder Scheiben nicht zulässig, die Menschen darstellten oder symboli­sierten. Beim Paintball-Spiel dagegen werde sogar tatsächlich auf Menschen geschossen. Das Urteil ist rechts­kräftig.

Finanz­gericht Neustadt an der Weinstraße am 19. Februar 2014 (AZ: 1 K 2423/11)

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