(DAA): In einer Gesellschaft, die zunehmend Wert auf Vielfalt und Inklusion legt, bleibt der Respekt vor der geschlechtlichen Identität jedes Einzelnen ein zentraler Aspekt des sozialen Miteinanders. Die Anerkennung und Akzeptanz von Transidentitäten ist dabei ein wesentlicher Pfeiler der Gleichberechtigung.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 6. Juli 2023 (AZ: 2-3 O 149/23) entschieden, dass eine Transfrau in einem Online-Artikel nicht als "Mann" bezeichnet werden darf. Damit werden die Rechte von Transmenschen gestärkt, so das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht - keine Diskriminierung von Transmenschen
Die Klägerin, eine Transfrau, wurde in einem Online-Artikel als "Mann" bezeichnet. Sie klagte gegen die Betreiberin der Plattform, auf der der Artikel veröffentlicht worden war, auf Unterlassung.
Das Landgericht Frankfurt gab der Klägerin Recht.
Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Bezeichnung der Klägerin als "Mann" nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung handele. Die Meinungsfreiheit der Beklagten müsse jedoch hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin zurücktreten. Die Bezeichnung als "Mann" sei geeignet, die Klägerin in ihrer geschlechtlichen Identität zu diskriminieren und herabzuwürdigen.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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