Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Klage gegen Online-Portal - Transfrau darf nicht als "Mann" bezeichnet werden

(DAA): In einer Gesell­schaft, die zunehmend Wert auf Vielfalt und Inklusion legt, bleibt der Respekt vor der geschlecht­lichen Identität jedes Einzelnen ein zentraler Aspekt des sozialen Mitein­anders. Die Anerkennung und Akzeptanz von Transi­den­titäten ist dabei ein wesent­licher Pfeiler der Gleich­be­rech­tigung.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 6. Juli 2023 (AZ: 2-3 O 149/23) entschieden, dass eine Transfrau in einem Online-Artikel nicht als "Mann" bezeichnet werden darf. Damit werden die Rechte von Transmenschen gestärkt, so das Rechts­portal „anwalt­auskunft.de“.

Meinungs­freiheit vs. Persön­lich­keitsrecht - keine Diskri­mi­nierung von Transmenschen

Die Klägerin, eine Transfrau, wurde in einem Online-Artikel als "Mann" bezeichnet. Sie klagte gegen die Betreiberin der Plattform, auf der der Artikel veröffentlicht worden war, auf Unterlassung.

Das Landgericht Frankfurt gab der Klägerin Recht.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Bezeichnung der Klägerin als "Mann" nicht um eine Tatsachen­be­hauptung, sondern um eine Meinungs­äu­ßerung handele. Die Meinungs­freiheit der Beklagten müsse jedoch hinter dem allgemeinen Persön­lich­keitsrecht der Klägerin zurück­treten. Die Bezeichnung als "Mann" sei geeignet, die Klägerin in ihrer geschlecht­lichen Identität zu diskri­mi­nieren und herabzu­würdigen.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

 

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

Zurück