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Tipps&Urteile

Nutzungs­ausfall bis zur Reparatur des Autos

(DAV). Bei einem Unfall muss der Verursacher dem Geschä­digten den Schaden zahlen. Allgemein bekannt ist auch die Entschä­digung für den Nutzungs­ausfall. Die Dauer wird im Gutachten festgelegt, und daran bemisst sich die Entschä­digung. Aber stimmt das generell?

Nutzungs­ausfall nur wie es im Gutachten steht?

Ganz so einfach ist es nicht. Zwar wird in einem Gutachten auch die voraus­sichtliche Dauer bis zur Reparatur festgelegt, woran sich die gegnerische Versicherung orientiert. Steht also im Gutachten ‚Repara­turdauer zehn Tage’, zahlt die Versicherung des Unfall­gegners für den Nutzungs­ausfall in diesen zehn Tagen. Aber viele Geschädigte haben einen deutlich höheren Anspruch und verzichten aus Unwissenheit darauf.

Entschä­digung bis zur Reparatur!

Viele wissen nicht, dass die Tage bis zur Erstellung des Gutachtens zum Nutzungs­ausfall dazugezählt werden können – insbesondere dann, wenn sich der Sachver­ständige Zeit damit lässt. Auch wenn es zu Schwie­rig­keiten bei der Reparatur kommt, beispielsweise weil ein Ersatzteil nicht so schnell lieferbar ist, muss dies nicht das Unfallopfer ausbaden.

Kommt es zu Verzöge­rungen, für die das Unfallopfer selbst nichts kann, erhält es dementsprechend länger die Nutzungs­aus­fall­ent­schä­digung. Dies hat noch einmal das Amtsgericht in Delmenhorst klar gestellt, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet.

„Werkstatt­risiko“ trägt Schädiger

Im konkreten Fall verzögerte sich nach einem Verkehrs­unfall sowohl die Erstellung des Sachver­stän­di­gen­gut­achtens als auch die Reparatur. Der Geschädigte forderte für den gesamten Zeitraum Nutzungs­aus­fall­ent­schä­digung. Mit Erfolg: Solche Verzöge­rungen habe nicht das Unfallopfer zu verant­worten, so das Gericht. Dieses Risiko trage der Unfall­ver­ur­sacher. Dieser trage auch das „Werkstatt­risiko“.

Amtsgericht Delmenhorst am 12. Juni 2013 (AZ: 41 C  1071/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrs­ver­si­che­rungsrecht

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