Ein Verbraucherverband hat gegen die Internetwerbung eines Hotels in Kaiserslautern geklagt, das dort drei Sterne verwendete. Dabei handele es sich um unlautere Werbung und Verbrauchertäuschung, urteilten die Richter. Eine Hotelwerbung mit drei Sternen, werde von den meisten Reisenden so interpretiert, dass sich dahinter eine offizielle Klassifizierung verberge. Das war zu dem Zeitpunkt jedoch nicht der Fall. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Landgericht Koblenz (AZ: 1 HK O 133/12)
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