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Nur Werbung mit offiziellen Hotel-Sternen erlaubt

Ein Hotel darf nur mit Sternen werben, wenn ihm diese offiziell von einer neutralen Klassi­fi­zie­rungs­stelle verliehen wurden. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden.

Ein Verbrau­cher­verband hat gegen die Internet­werbung eines Hotels in Kaisers­lautern geklagt, das dort drei Sterne verwendete. Dabei handele es sich um unlautere Werbung und Verbrau­cher­täu­schung, urteilten die Richter. Eine Hotelwerbung mit drei Sternen, werde von den meisten Reisenden so interpretiert, dass sich dahinter eine offizielle Klassi­fi­zierung verberge. Das war zu dem Zeitpunkt jedoch nicht der Fall. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesell­schaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

Landgericht Koblenz (AZ: 1 HK O 133/12)

Rechts­gebiete
Reiserecht

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