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Tipps&Urteile

Nur kleine Plansch­becken auf dem Balkon erlaubt

(dpa/tmn/red) – Sommerliche Temperaturen wecken bei vielen den Wunsch nach Abkühlung. Ist der nächste See oder das nächste Freibad zu weit entfernt, liegt es nahe, auf dem Balkon oder im Garten ein Plansch­becken aufzustellen, oder? Vorsicht: Wer als Mieter im Sommer ein Plansch­becken auf dem Balkon oder im Garten aufstellen will, sollte ein paar Regeln beachten.

So dürfen auf dem Balkon nur kleine mobile Plansch­becken aufgestellt werden. Bei größeren Becken kann das Gewicht des Wassers proble­matisch werden. Zudem sollten Mieter unbedingt darauf achten, dass das überschwappende Wasser die Bausubstanz nicht beschädigt und dass durch Ritzen kein Wasser in die Wohnung dringt.

In einem Gemein­schafts­garten können auch größere mobile Plansch­becken genutzt werden. Fest instal­lierte Becken dürfen hingegen nur mit Erlaubnis des Vermieters aufgestellt werden. Zudem gilt: Bei der Größe und der Nutzung der Becken muss auf die Belange der anderen Mieter Rücksicht genommen werden. Das Becken darf zum Beispiel nicht so dimensioniert sein, dass andere Mieter den Garten nicht mehr nutzen können.

Sollte zur Wohnung ein eigener Garten gehören, müssen Mieter bei der Nutzung des Beckens lediglich die allgemeinen Ruhezeiten beachten. Wie groß das Becken sein soll, kann dann jeder selbst entscheiden. Aber auch hier gilt, dass fest instal­lierte Becken nur mit Erlaubnis des Vermieters errichtet werden dürfen.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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