Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Nachträgliche Arbeiten: Wann besteht ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung?

Wenn Handwer­ker­ar­beiten über den ursprünglich verein­barten Leistungs­umfang hinausgehen, stellt sich häufig die Frage, ob und unter welchen Voraus­set­zungen eine zusätzliche Vergütung verlangt werden kann. Ein aktuelles Urteil des Amtsge­richts München (AZ 275 C 13938/23) vom 26. September 2024 zeigt, wie wichtig in solchen Fällen klare und nachweisbare Verein­ba­rungen sind.

Wer eine zusätzliche Vergütung verlangt, muss nachweisen, dass diese Arbeiten und die Vergütung vereinbart wurden, erläutert das Rechts­portal „anwalt­auskunft.de“ die Entscheidung des Amtsge­richts.

Streit um Ausbau eines Schaustel­ler­wagens

Ein Münchner Schaustel­ler­un­ter­nehmen beauftragte einen nieder­baye­rischen Handwerks­betrieb mit dem Heizungs- und Sanitär­ausbau eines Schaustel­ler­fahrzeugs. Die vereinbarte Vergütung in Höhe von 3.668,77 Euro brutto wurde vom Auftraggeber bezahlt.

Später stellte der Handwerks­betrieb eine weitere Rechnung über 2.790,19 Euro brutto für zusätzliche Arbeiten, darunter einen Kaltwasser- und Abwasser­an­schluss für eine Waschma­schine, einen Wasser­an­schluss unter dem Zugfahrzeug sowie weitere Sanitär­ar­beiten. Der Schausteller weigerte sich jedoch, diese Rechnung zu begleichen, da keine Zusatz­ver­ein­barung getroffen worden sei.

Die Entscheidung des Gerichts: Darlegungs- und Beweislast

Das Amtsgericht München gab dem Schaustel­ler­un­ter­nehmen Recht und wies die Klage ab.

Wesentliche Punkte der Urteils­be­gründung:

  1. Fehlender Nachweis einer Zusatzvereinbarung: Der Handwerksbetrieb konnte nicht nachweisen, dass die zusätzlichen Arbeiten mit dem Auftraggeber vergütungspflichtig vereinbart worden waren. Weder die Aussagen eines Zeugen noch die des Klägers lieferten eindeutige Beweise.
  2. Verantwortung des Klägers: Der Handwerksbetrieb trägt die Verantwortung, seinen Zeugen - in diesem Fall einen Gehilfen - entsprechend zu überwachen und sicherzustellen, dass Absprachen und weitere Beauftragungen korrekt dokumentiert werden.

Fazit: Klare Absprachen als Grundlage für Ansprüche

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer und schrift­licher Verein­ba­rungen bei Handwerks­auf­trägen. Zusätzliche Arbeiten sollten immer dokumentiert und von beiden Parteien bestätigt werden, um Streitig­keiten zu vermeiden. Auftrag­nehmer sollten zudem sicher­stellen, dass ihre Mitarbeiter die getroffenen Verein­ba­rungen umsetzen und dies nachvoll­ziehbar belegen können.

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

Zurück