Im Grunde ja. Erben sollten überschuldete Erbschaften unbedingt ausschlagen, rät die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ist ein Nachlasspfleger bestellt, wird er aus dem Überschuss des Erbes bezahlt. Reicht dies nicht aus, springt das Bundesland ein, in dem der Verstorbene gelebt hat.
Wer erbt, wenn keiner will?
Schlägt ein Erbe seine Erbschaft aus und findet sich auch kein anderer Erbe, erbt das Bundesland. Das gilt auch, wenn das Erbe mittellos ist.
Der mittellose Nachlass
In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte das Gericht einen Nachlasspfleger bestellt. Dieser übte sein Amt berufsmäßig aus und sollte die Erben ermitteln sowie die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses übernehmen. Sämtliche in Betracht kommenden Erben schlugen das Erbe aus. Daraufhin wurde dem Bundesland ein Erbschein als Alleinerbe ausgestellt.
Der Nachlasspfleger verlangte rund 735 Euro für seine Tätigkeit. Die Grundstücke aus der Erbmasse waren über Wert mit Hypotheken belastet. Einzig aus einem Grundstück ergaben sich rund 50 Euro Überschuss. Den übrigen Betrag verlangte der Nachlasspfleger vom Land.
Nachlasspfleger aus Staatskasse zu bezahlen
Zu Recht, so das Gericht. Um festzustellen, ob ein Nachlass mittellos sei, müssten sämtliche Vermögensgegenstände auf ihre Verwertbarkeit geprüft werden. Dabei seien aber die Forderungen, die aus dem Nachlass beglichen werden müssten, nicht zu berücksichtigen. Aus den Aktiva – also das, was an Geld vorhanden sei oder zu Geld gemacht werden könne – sei der Nachlasspfleger zu bezahlen. Reichten die Aktiva nicht aus, erhalte er den Rest aus der Staatskasse.
Anders als bei den sonstigen Vermögenswerten müssen bei Grundstücken die jeweiligen Belastungen bei der Wertermittlung des Grundstückes berücksichtigt werden. Können wegen dieser Belastungen keine Einnahmen erzielt werden, besteht auch bei vorhandenem Immobilienvermögen Mittellosigkeit.
Fazit
Die Erbschaft muss unbedingt daraufhin geprüft werden, ob es nicht nur Schulden zu erben gibt. Ist dies der Fall, muss man die Erbschaft ausschlagen. Tut man nichts, erbt man automatisch – auch die Schulden.
Oberlandesgericht Naumburg am 10. Juli 2012 (AZ: 2 Wx 44/13)
Quelle: www.dav-erbrecht.de
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