(DAV). Immer wieder kommt es in Unternehmen zu Straftaten wie Diebstahl oder Unterschlagung. Um solche Fälle aufzuklären, führen Arbeitgeber häufig interne Ermittlungen durch und befragen ihre Mitarbeiter. Doch wann darf der Betriebsrat bei solchen Befragungen mitreden?
Das Landesarbeitsgericht (LArbG) Hannover hat am 01.10.2024 (AZ: 11 TaBV 19/24) entschieden, dass der Betriebsrat beteiligt werden muss, wenn der Arbeitgeber im Rahmen einer Compliance-Untersuchung einen standardisierten Fragebogen verwendet, der Rückschlüsse auf die Eignung der Mitarbeiter zulässt.
Compliance-Untersuchung zur Aufklärung von Straftaten
Ein Unternehmen leitete wegen des Verdachts des Diebstahls gegen einen Mitarbeiter eine interne Untersuchung ein. Im Zuge dessen wurden 189 Mitarbeiter anhand eines standardisierten Fragebogens mit 150 Fragen befragt. Diese Fragen bezogen sich sowohl auf Wahrnehmungen anderer Mitarbeiter als auch auf das eigene Verhalten der Befragten.
Der Betriebsrat sah darin eine unzulässige Maßnahme und verlangte die Unterlassung sowie die Löschung der Gesprächsprotokolle. Die Arbeitgeberin argumentierte dagegen, dass es sich lediglich um eine sachbezogene Befragung zur Sachverhaltsaufklärung gehandelt habe und kein Mitbestimmungsrecht bestehe.
Interne Ermittlungen im Betrieb - Mitbestimmungsrecht
Das LAG Hannover gab dem Betriebsrat Recht. Es entschied, dass der Fragebogen als Personalfragebogen im Sinne des § 94 Abs. 1 BetrVG anzusehen ist, wenn er standardisiert ist, die Antworten nicht anonym erhoben werden und die Teilnahme für die Arbeitnehmer verpflichtend ist.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Schutzzweck der Norm - der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer - in gleicher Weise betroffen sei, wenn im Rahmen einer Compliance-Untersuchung ein standardisierter Fragebogen eingesetzt werde.
Bedeutung für die Praxis: Das müssen Unternehmen jetzt wissen
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Compliance-Untersuchungen:
- Arbeitgeber müssen den Betriebsrat beteiligen, wenn sie standardisierte Fragebögen verwenden, die Rückschlüsse auf die Eignung oder das Verhalten von Arbeitnehmern zulassen.
- Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse überprüfen, um Verstöße gegen das Mitbestimmungsrecht zu vermeiden.
- Arbeitnehmer können sich bei unzulässigen Befragungen auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen.
Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de
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- red/dav