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Mitarbeiter brauchen für Hund im Büro Erlaubnis des Chefs

(dpa/tmn/red). Mitarbeiter müssen ihren Chef um Erlaubnis bitten, wenn sie ihren Hund mit ins Büro bringen wollen. «Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und kann das verbieten», sagt Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein. Auch wenn der Vierbeiner keinen stört: Ist der Chef dagegen, können Beschäftigte nichts machen.

Hat der alte Chef den Hund erlaubt und der neue verbietet ihn, müssen Arbeit­nehmer das ebenfalls hinnehmen. Es gibt kein Gewohn­heitsrecht, das dem Tier sein Plätzchen im Büro erhält.

Kommt ein neuer Kollege dazu, der eine Hundeallergie hat, ist es wahrscheinlich, dass das Tier nicht mehr mit dem Herrchen zur Arbeit gehen kann. «Der Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsor­ge­pflicht», erläutert Oberthür. Er muss versuchen, gesund­heitliche Beeinträch­ti­gungen von den Angestellten abzuwehren. In dem Fall würde er den Hund in der Regel verbieten müssen.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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