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Mieter muss Anbau von zweitem Balkon dulden

(dpa/tmn). Mieter müssen den Anbau eines Balkons dulden. Und zwar auch dann, wenn die Wohnung bereits über einen Balkon verfügt, entschied das Landgericht Berlin. Darauf weist die Zeitschrift «Das Grundei­gentum» (Heft 1/2014) hin. Denn durch den zusätz­lichen Austritt verbessere sich die Wohnung. Dass der Balkon in der darüber­lie­genden Wohnung die eigene Wohnung etwas dunkler macht, rechtfertigt aber eine Mietmin­derung.

In dem Fall hatte ein Mieter gegen die zusätz­lichen Balkone geklagt, die der Vermieter im Innenhof des Hauses hatte anbringen lassen. Seine Begründung: Die Wohnungen verfügten bereits über einen Balkon. Außerdem wollte er die Miete mindern, weil der neue Balkon der Wohnung über ihm seine Wohnung dunkler mache. 

Vor Gericht hatte der Mieter nur teilweise Erfolg: Ein Balkon steigere den Wert der Mietsache. Dass es bereits Balkone gebe, spiele dabei keine Rolle. Denn wegen der zusätz­lichen Balkone ergebe sich eine neue Nutzungs­mög­lichkeit. Dass seine Wohnung nun ein wenig dunkler sei, sei allerdings eine nicht unerhebliche Beeinträch­tigung. Daher sei in diesem Fall eine Mietmin­derung von zwei Prozent angemessen.

Landgericht Berlin (AZ: 18 S 99/13) 

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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