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Mieter müssen gestiegenen Verkehrslärm hinnehmen

(dpa/tmn). Mieter können ihren Vermieter nicht für gestiegenen Straßenlärm verant­wortlich machen. Insbesondere in einer Großstadt muss damit gerechnet werden, dass sich Verkehrswege ändern und damit auch die Lärmbe­läs­tigung steigt. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick, wie die Zeitschrift «Das Grundei­gentum» (Heft 21/2013) des Eigentü­mer­ver­bandes Haus & Grund Berlin berichtet. Ein Recht auf Mietmin­derung ergibt sich hieraus nicht.

In dem verhan­delten Fall hatte sich ein Mieter eines Hauses über den gestiegenen Straßenlärm beschwert. Er hatte die Wohnung 1963 angemietet. Damals lag sie in einer ruhigen Gegend. Inzwischen wurde jedoch in der Nähe des Hauses eine Autobahn gebaut, der Verkehrslärm stieg deutlich an. Mit seiner Klage wollte der Mieter unter anderem erreichen, dass der Vermieter den Schall­schutz verbessert.

Ohne Erfolg: In einer Großstadt müssten Mieter immer damit rechnen, dass der Verkehrslärm steigt, befand das Gericht. Ein Mangel an der Wohnung sei das daher nicht. Neue Schall­schutz­fenster müsse der Vermieter in diesem Fall auch nicht einbauen. Denn die vorhandenen Fenster seien ausreichend.

Amtsgericht Berlin-Köpenick (AZ: 3 C 336/10)

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht Miethöhe / Mieterhöhung

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