In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mieter eines Hauses über den gestiegenen Straßenlärm beschwert. Er hatte die Wohnung 1963 angemietet. Damals lag sie in einer ruhigen Gegend. Inzwischen wurde jedoch in der Nähe des Hauses eine Autobahn gebaut, der Verkehrslärm stieg deutlich an. Mit seiner Klage wollte der Mieter unter anderem erreichen, dass der Vermieter den Schallschutz verbessert.
Ohne Erfolg: In einer Großstadt müssten Mieter immer damit rechnen, dass der Verkehrslärm steigt, befand das Gericht. Ein Mangel an der Wohnung sei das daher nicht. Neue Schallschutzfenster müsse der Vermieter in diesem Fall auch nicht einbauen. Denn die vorhandenen Fenster seien ausreichend.
Amtsgericht Berlin-Köpenick (AZ: 3 C 336/10)