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Mieter müssen Geräusche von Waschma­schinen ertragen

(dpa/tmn). Geräusche von Waschma­schinen und Wäsche­trocknern aus der Nachbar­wohnung müssen Mieter ertragen. Denn grundsätzlich seien Geräusche von Haushalts­ma­schinen sozial­ad­äquate Lärmbe­ein­träch­ti­gungen, befand das Landgericht Freiburg (AZ.: 9 S 60/13). Das berichtet die „Neue juristische Wochen­schrift“. Mitmieter könnten Nachbarn daher den Betrieb dieser Geräte nicht verbieten lassen.

In dem verhan­delten Fall hatten sich Mieter über die Geräusche von Waschma­schine und Wäsche­trockner aus der Nachbar­wohnung beschwert. Der Vermieter änderte daraufhin die Hausordnung und verbot den Gebrauch von diesen Geräten in der Wohnung. Sie sollten nur noch in der Waschküche im Keller eingesetzt werden können. Die Nachbarn wollten ihre Geräte aber weiter in ihrer Wohnung betrieben und zogen vor Gericht.

Mit Erfolg: Der Gebrauch von Waschma­schinen und Wäsche­trocknern gehöre heutzutage ohne weiteres zum vertrags­gemäßen Gebrauch einer Wohnung, solange vertraglich ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart sei. Völlig untersagt werden könne der Gebrauch durch die geänderte Hausordnung in diesem Fall nicht. Lediglich die Einhaltung von Ruhezeiten und das Gebot der Rücksichtnahme könne festge­halten werden. Mitmieter müssten die Geräusche hinnehmen.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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