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Mieter dürfen weiterhin im Stehen pinkeln

(dpa/red) - Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertrags­gemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düssel­dorfer Amtsgericht.

Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbe­sitzer wollte 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war.

Ein Fachmann hatte die Urinspritzer als Ursache ausgemacht. Dies sei nachvoll­ziehbar und glaubwürdig, befand Richter Stefan Hank. Dennoch habe der Vermieter kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzube­halten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfind­lichkeit des Bodens hinweisen müssen.

Wörtlich heißt es in der Urteils­be­gründung: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domesti­zierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Ausein­an­der­set­zungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmor­bodens rechnen.“

Amtsgericht Düsseldorf am 22. Januar 2015 (Az.: 42 c 10583/14)

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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