In dem vom Landgericht entschieden en Fall sollte ein Mieter Betriebskosten in Höhe von 1161 Euro nachzahlen. Er weigerte sich, den Betrag zu zahlen, da die Abrechnungsunterlagen unvollständig seien. Konkret wollte er die Verbrauchsdaten der übrigen Mieter wissen. Der Vermieter lehnte es zunächst jedoch ab, die Daten vorzulegen, und erhob stattdessen Zahlungsklage. Erst im Verfahren vor dem Landgericht Berlin brachte er die Unterlagen bei.
Das Gericht betonte, dies sei keine Gefälligkeit des Vermieters, sondern er erfülle damit einen Anspruch seines Mieters. Denn erst wenn dieser die Einzelverbrauchsdaten der übrigen Mieter kenne, könne er die Richtigkeit der für ihn geltenden Abrechnung überprüfen. Im konkreten Fall nutze dem Mieter die Einsichtnahme übrigens nichts, denn es ließen sich keine Fehler feststellen, so dass er die geforderte Nachzahlung schließlich doch leisten musste.
Landgericht Berlin am 17. Oktober 2013 (Az.: 67 S 164/13)
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