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Makler muss wegen verschwiegener Information Provision zurück­zahlen

(dpa). Ein Immobi­li­en­makler muss seine Provision von knapp 20 000 Euro zurück­zahlen, weil er einem Käufer wichtige Angaben zum Denkmal­schutz verschwiegen hatte.

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg bestätigte mit seinem am Montag veröffent­lichten Urteil die Entscheidung des Landge­richts Osnabrück.

Der Kläger hatte den Makler vor dem Kauf eines Hauses in Nordhorn (Nieder­sachsen) gefragt, ob das Gebäude unter Denkmal­schutz stehe. Das verneinte der Makler, verschwieg aber, dass die Denkmal­schutz­behörde bereits angekündigt hatte, das Gebäude zu besichtigen. Nach dem Kauf wurde das Haus unter Denkmal­schutz gestellt.

Nach Auffassung des Zivilsenats hätte der Makler sein Wissen nicht verschweigen dürfen. Damit habe er in schwer­wie­gender Weise gegen die Interessen seines Auftrag­gebers gehandelt und sich damit seines Lohnes als unwürdig erwiesen.

Oberlan­des­gericht Oldenburg am 28.07.2014 (AZ: 4 U 24/14)

Rechts­gebiete
Immobi­li­en­verkäufe Maklerrecht

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