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Tipps&Urteile

Kündigung nach schwerer Beleidigung einer Kollegin

(DAV). Üble Stimmung zu Hause kann zu schlechter Laune im Büro führen. Man sollte seine miese Stimmung aber lieber nicht mit zur Arbeit nehmen. Reagiert man sich an den Kollegen ab, kann dies schnell den Job kosten!

Wer eine Kollegin wegen schlechter Laune schwer beleidigt und bespuckt, riskiert seinen Job. Dem Mitarbeiter kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landes­ar­beits­ge­richts Köln.

Stress zu Hause und Geldsorgen – eine schlechte Mischung

Der Mann kam schlecht gelaunt ins Büro. Er hatte sich zu Hause mit seiner Lebens­ge­fährtin gestritten. Zudem hatte er Geldsorgen. Das Büro teilte er mit einer Kollegin, seiner früheren Ehefrau. An ihr ließ er seine schlechte Laune aus. Er klappte zunächst zornig den Laptop zu, an dem die Frau arbeitete. Sie konnte gerade noch ihre Hände wegziehen. Dann versperrt er ihr den Weg vom Schreibtisch, als sie sich der Situation entziehen wollte. Schließlich nannte er sie zweimal „Fotze“, außerdem bespuckte er sie. Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos, ohne ihn abzumahnen. Dagegen klagte er.

Schlechte Laune nicht an Kollegen ablassen – sonst droht Kündigung

Ohne Erfolg! Das Gericht bestätigte die Kündigung. Die Bezeichnung „als ‚Fotze’ nebst Bespucken stelle eine hochgradig gehässige Ehrkränkung dar“, führte das Gericht aus. Der Mann habe angesichts der Schwere seines Fehlver­haltens wissen müssen, dass der Arbeitgeber so etwas nicht dulden könne. Das Verhalten sei nicht entschuldbar, selbst wenn er wegen angeblich ausgebliebener Vergütung oder sonstiger privater Umstände verärgert gewesen sei. Die Kollegin habe ihn in keiner Weise provoziert und sei um Deeska­lation bemüht gewesen. In solchen Fällen bedürfe es keiner vorherigen Abmahnung.

Landes­ar­beits­gericht Köln am 12. März 2013 (AZ: 11 Sa 663/12)

Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht Kündigungs­schutzrecht

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