Das Arbeitsgericht Ludwighafen entschied: Wer einen Kollegen mehrfach auffordert, krankzufeiern, darf fristlos gekündigt werden. Dies stelle eine Aufforderung zum Arbeitszeitbetrug dar.
Aufforderung zum Arbeitszeitbetrug
Der spätere Kläger war krankgeschrieben und rief einen Kollegen auf dem Handy an. In diesem Telefonat forderte er den Kollegen auf: „Schaff nicht mehr, mach krank“, und wiederholte diese Aufforderung mehrfach. Da der Kollege das Telefon auf „laut“ gestellt hatte, konnte der Inhalt mitgehört werden.
Der Anrufer selbst war bereits in der Vergangenheit wegen eines Arbeitszeitbetrugs abgemahnt worden. Sein Arbeitgeber kündigte dem Mann wegen des Telefonats fristlos.
Zu Recht, entschied das Gericht. Wer einen Kollegen mehrfach auffordere, krankzumachen, obwohl er wisse, dass der Kollege nicht krank sei, dürfe fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Diese Aufforderung stelle eine Anstiftung zum Arbeitszeitbetrug dar. Eine vorherige Abmahnung sei nicht notwendig.
Arbeitsgericht Ludwighafen am 22. September 2011 (AZ: 5 Ca 145/11)