Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Kondom «made in Germany» muss in Deutschland hergestellt sein

(dpa/red). Nur wenn ein Kondom in Deutschland hergestellt ist, darf auch «made in Germany» auf der Packung stehen. Das hat das Oberlan­des­gericht in Hamm entschieden. Den Grundsatz müssen Wettbe­werber dem Urteil zufolge auch bei ähnlichen Bezeich­nungen wie «deutsche Markenware» oder «deutsche Marken­kondome» beachten. Mit dem Urteil waren ein Erotik­vertrieb aus Bielefeld und ein Zulieferer aus Arnstadt in Thüringen einer Interes­sen­ge­mein­schaft deutscher Kondom­her­steller unterlegen.

Die Arnstädter hatten die Kondome aus dem Ausland bezogen, auf Dichtigkeit und Reißfes­tigkeit untersucht, befeuchtet, versiegelt und an das Bielefelder Versandhaus verkauft. Das reiche nicht, urteilte der Wettbe­werbssenat. Bei Werbeslogans wie «made in Germany» erwarte der Verbraucher, dass zumindest der maßgebliche Herstel­lungs­vorgang in Deutschland stattge­funden habe.

Weil der Versand Beschwerde gegen die Nichtzu­lassung der Revision beim Bundes­ge­richtshof eingereicht hat, ist das Urteil noch nicht rechts­kräftig (BGH I ZR 89/14).

OLG Hamm am 13. März 2014 (Az.: 4 U 121/13)

Rechts­gebiete
Handelsrecht Wettbe­werbsrecht

Zurück