Die Arnstädter hatten die Kondome aus dem Ausland bezogen, auf Dichtigkeit und Reißfestigkeit untersucht, befeuchtet, versiegelt und an das Bielefelder Versandhaus verkauft. Das reiche nicht, urteilte der Wettbewerbssenat. Bei Werbeslogans wie «made in Germany» erwarte der Verbraucher, dass zumindest der maßgebliche Herstellungsvorgang in Deutschland stattgefunden habe.
Weil der Versand Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig (BGH I ZR 89/14).
OLG Hamm am 13. März 2014 (Az.: 4 U 121/13)
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