Wachsen die Kinder in einem ländlich-katholisch geprägten Umfeld auf, kann dies entscheidend sein. Dort kann eine Nichtteilnahme einer Ausgrenzung an der Grundschule gleichkommen, entschied das Landgericht Monschau.
Religionsunterricht an der Grundschule – ja oder nein
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall leben die Eltern der beiden Kinder getrennt. Sie haben ein gemeinsames Sorgerecht. Die Kinder leben bei der Mutter und gehören wie sie keiner Religion an. Als die Kinder eingeschult wurden, wollte der Vater, dass sie am Religionsunterricht und am Schulgottesdienst teilnehmen. Da die Mutter dagegen war, wandte sich der Vater ans Gericht.
Integration der Kinder entscheidend
Mit Erfolg. Da die Eltern sich über diesen erheblichen Punkt nicht einigen könnten, müsse das Gericht dies klären. Es stellte klar, dass es bei dieser Entscheidung nicht um die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gehe. Es handele sich nur darum, ob die Teilnahme am Religionsunterricht und den Schulgottesdiensten dem Kindeswohl entspreche. „Die Nicht-Teilnahme am Religionsunterricht und den Schulgottesdiensten stellt eine Gefährdung des Kindeswohles dar“, erläuterte das Gericht. Zu berücksichtigen sei, dass die Kinder bei der Mutter in einem ländlich-katholisch geprägten Umfeld aufwüchsen. Christliche Symbole und Rituale seien Teil des Alltags. Die Nicht-Teilnahme erschwere einen erfolgreichen Einstieg in die Grundschule und würde zu einer Ausgrenzung führen. Es sei auch keine einseitige Prägung zu befürchten. Dafür sei die Zahl der Unterrichtsstunden und der Ereignisse zu gering.
Amtsgericht Monschau am 30. Mai 2005 (AZ: 6 F 59/12)
Quelle: www.dav-familienrecht.de
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