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Keine Sozial­ver­si­che­rungs­pflicht für Museums­führer

(red/dpa). Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss Sozial­ver­si­che­rungs­beiträge bezahlen. Dabei ist entscheidend, ob jemand abhängig beschäftigt ist oder selbst­ständig. Im letzteren Fall besteht keine Sozial­ver­si­che­rungs­pflicht für den, bei dem sie beschäftigt sind.

Das Landes­so­zi­al­gericht in Baden-Württemberg hat grundsätzlich entschieden, dass Museums­führer auch im Rahmen eines freien Dienst­ver­hält­nisses beschäftigt werden können. Dann sind diese als selbst­ständig Tätige beschäftigt, und das Museum muss keine Sozial­ver­si­che­rungs­beiträge für sie abführen.

Selbst­ständige Tätigkeit der Museums­führer

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichteten Fall sind die Museums­führer bei einem Museum in Mannheim tätig. Das Haus wird von einer Stiftung betrieben. Diese wurde aufgefordert, für die Museums­führer Sozial­ver­si­che­rungs­beiträge zu bezahlen. Das Sozial­gericht in Mannheim bestätigte die Sozial­ver­si­che­rungs­pflicht. Die zweite Instanz sah das anders.

Urteil: Keine Sozial­ver­si­che­rungs­pflicht für Selbst­ständige

 Bei den Richtern in Stuttgart hatte die das Museum betreibende Stiftung Erfolg. Grundsätzlich könnten Museums­führer sowohl als abhängig Beschäftigte als auch als freie Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nachgehen. Um welche Art es sich handele, sei anhand der gesamten Arbeits­leistung zu beurteilen. Im vorlie­genden Fall spreche schon das Vertrags­ver­hältnis für eine selbst­ständige Berufs­ausübung. So habe das Museum kein Weisungsrecht. Auch habe es keine Möglichkeit, den Museums­führern einseitig bestimmte Aufgaben zuzuweisen und sie für Führungen einzuteilen.

Vielmehr würden die Museums­führer ihre Führungs­konzepte in eigener Regie erarbeiten, die sie dann als Dienst­leistung anbieten. Bei den Führungen würden die Ausstel­lungs­objekte erläutert und in einen „geschicht­lichen oder technischen Kontext gestellt“, so das Gericht. Dies stelle eine eigenständige Leistung der Museums­führer dar. Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg am 24. Februar 2015 (AZ: L 11 R5 1165/13)

Quelle: www.anwalt-im-sozialrecht.de

Rechts­gebiete
Sozialrecht

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