Schutzkleidung ist für Motorradfahrer wichtig. Zahlreiche Gerichte stellen eine Mitschuld hinsichtlich der Verletzungen bei einem Unfall fest, wenn diese fehlt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte zu entscheiden, ob eine solche Mitschuld auch dann vorliegt, wenn der Biker normale Sportschuhe trägt.
Der Fall
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall parkte ein Autofahrer rückwärts aus. Er stieß mit dem Motorradfahrer zusammen. Dabei geriet dessen Fuß so unglücklich in die Pkw-Stoßstange, dass er stark verletzt wurde. Der Unterschenkel musste amputiert werden. Der Motorradfahrer verlangte 45.000 Euro Schmerzensgeld und rund 13.000 Euro Schadensersatz. Die gegnerische Versicherung war jedoch der Meinung, den Motorradfahrer treffe eine Mitschuld. Hätte er Motorradschuhe getragen, wären die Verletzungen nicht so gravierend gewesen.
Die Entscheidung
Der Biker erhielt in allen Instanzen Recht. Ihn treffe auch keine Mitschuld, weil er Sportschuhe und keine Motorradstiefel getragen habe. Es fehle derzeit noch an einem allgemeinen Bewusstsein, dass ein Motorradfahrer zu seinem eigenen Schutz spezielle Motorradschuhe tragen sollte.
Oberlandesgericht Nürnberg am 9. April 2013 (AZ: 3 U 1897/12)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.10.2013