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Keine Mitschuld bei Motorrad­fahren mit Sportschuhen

(DAV). Motorrad­fahrer müssen zu ihrem eigenen Schutz spezielle Kleidung wie Handschuhe, Helm, Motorradjacke und eine feste Hose tragen. Ansonsten haften sie für die Unfall­folgen mit. Dies gilt aber nicht hinsichtlich spezieller Schuhe.

Schutz­kleidung ist für Motorrad­fahrer wichtig. Zahlreiche Gerichte stellen eine Mitschuld hinsichtlich der Verlet­zungen bei einem Unfall fest, wenn diese fehlt. Das Oberlan­des­gericht Nürnberg hatte zu entscheiden, ob eine solche Mitschuld auch dann vorliegt, wenn der Biker normale Sportschuhe trägt.

Der Fall

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall parkte ein Autofahrer rückwärts aus. Er stieß mit dem Motorrad­fahrer zusammen. Dabei geriet dessen Fuß so unglücklich in die Pkw-Stoßstange, dass er stark verletzt wurde. Der Unterschenkel musste amputiert werden. Der Motorrad­fahrer verlangte 45.000 Euro Schmer­zensgeld und rund 13.000 Euro Schadens­ersatz. Die gegnerische Versicherung war jedoch der Meinung, den Motorrad­fahrer treffe eine Mitschuld. Hätte er Motorrad­schuhe getragen, wären die Verlet­zungen nicht so gravierend gewesen.

Die Entscheidung

Der Biker erhielt in allen Instanzen Recht. Ihn treffe auch keine Mitschuld, weil er Sportschuhe und keine Motorrad­stiefel getragen habe. Es fehle derzeit noch an einem allgemeinen Bewusstsein, dass ein Motorrad­fahrer zu seinem eigenen Schutz spezielle Motorrad­schuhe tragen sollte.

Oberlan­des­gericht Nürnberg am 9. April 2013 (AZ: 3 U 1897/12)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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